Zum 1. Januar 2023 trat das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Es stärkt die Selbstbestimmung von betreuten Menschen und die Qualität der rechtlichen Betreuung. Dies war die größte Reform des Vormundschaftsrechts seit dessen Erlass und der Aufhebung der Geschäftsunfähigkeit im Jahr 1992.
Das Betreuungsrecht gehört zum Rechtsgebiet Familienrecht. Es wird dann aktuell, wenn eine Person nicht oder nicht mehr in Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Erfahren Sie in dieser Schulung, was Sie wissen und beachten müssen.
Rechtlichen Betreuer:innen obliegt die Aufgabe, die Interessen des Betreuten wahrzunehmen und sie im Rahmen der vom Gericht angeordneten Aufgabenkreise zu vertreten.
Eine gesetzliche Betreuung kann für einzelne, mehrere oder alle Aufgabenkreise angeordnet werden.
Die Bearbeitungszeit kann mit durchschnittlich* 45 Minuten angesetzt werden.
Diese Schulung richtet sich an alle fachlich Interessierten, sowie an Fachkräfte der Eingliederungshilfe.
24,60 € inkl. MwST, je Schulung. Staffelpreise auf Anfrage möglich.
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