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Assistenz & Assistenzbogen

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Sie brauchen Hilfe im Alltag?

Kein Problem!
Unsere geschulten Assistenz-Kräfte können Ihnen helfen.
Zum Beispiel bei den Medikamenten oder bei der Pflege.
Manches dürfen unsere Assistenz-Kräfte nicht,
weil Sie keine Fach-Kräfte sind.
Wir bestellen dann gerne einen Pflege-Dienst für Sie.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung auch an,
wenn Sie eine Nacht-Wache benötigen.


Alle wichtigen Informationen zur Assistenz

Welche Aufgaben übernimmt die Assistenz?

Unsere Assistenten sind speziell geschult und unterstützen und begleiten Sie gerne bei folgenden Tätigkeiten:

  • Wecken
  • Waschen und Duschen
  • Zahnpflege
  • An- und Auskleiden
  • Unterstützung bei Toilettengängen
  • Hilfe zur Orientierung in den Gebäuden
  • Hilfe bei Seminarinhalten
  • Unterstützung bei Ausflügen
  • Schneiden und Anreichen der Mahlzeiten


Vergabe von Medikamenten (hier wird dringend eine ärztlich unterschriebene Medikamentenverordnung benötigt)

Manches dürfen unsere Assistenten nicht, wie z.B. die Versorgung von Kathetern oder offenen Wunden. In diesem Fall klicken Sie bitte auf den Punkt „Behandlungspflege“.

Welche Aufgaben übernimmt unsere Assistenz nicht?

Unsere Assistenten sind geschulte ehrenamtliche Personen.

Es sind jedoch in der Regel keine ausgebildeten Pflegefachkräfte.
Daher dürfen unsere Assistenten gewisse Sachen nicht ausführen.
Wie zum Beispiel die Wundversorgung, das Spritzen bei Diabetes oder die Versorgung von Kathetern.

Diese Art der Unterstützung nennt man Behandlungspflege.

Ich benötige Behandlungspflege?

Bitte teilen Sie uns dies unbedingt bereits bei der Anmeldung mit.
Wir benötigen in diesem Fall genaue Angaben über die Art und den Umfang der Behandlungspflege.
Wir benötigen außerdem eine gesetzliche Verordnung Ihres Arztes.
Erst wenn wir diese Verordnung vorliegen haben, können wir eine Behandlungspflege für Sie bestellen.
Wir arbeiten mit örtlichen Pflegediensten zusammen.
Gerne besprechen wir mit dem Pflegedienst, ob eine Übernahme der Behandlungspflege in diesem Fall möglich ist.

Ist in jedem Seminar eine Assistenz?

Bitte beachten Sie unbedingt folgenden Hinweis:

Wenn keine Person aus dem Seminar eine Assistenz angemeldet hat, planen wir auch keine Assistenten ein.
Wir gehen dann davon aus, dass all unsere Teilnehmenden selbständig sind und ohne Unterstützung zurechtkommen.
Auch wenn Sie nur jemanden brauchen der das Zähneputzen übernimmt oder lediglich eine Tablette vergibt, so muss unbedingt eine Assistenz angemeldet werden.
Nähere Infos dazu können Sie unter dem Punkt Unsere Angebote & Preise“ nachlesen.

Kann ich meine eigene Assistenz mitbringen?

Sie dürfen Ihre eigene Assistenz sehr gerne mitbringen.

Ihre eigene Assistenz kennt Sie in der Regel besser und ist Ihnen vertrauter.

Eine eigene Assistenz, reist bei uns kostenfrei unter folgenden Bedingungen mit:

  • Sie benötigen Assistenz bei der Betreuung- und Pflege
  • Ihre eigene Assistenz unterstützt Sie während der Veranstaltung
  • Es wird keine weitere Assistenz durch die geschulten Assistenzkräfte der Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH benötigt

Unterbringung im Tagungshaus: 

  • Wir planen Ihre eigene Assistenz mit einer anderen Assistenz im Doppelzimmer ein.
  • Sollte Ihre externe Assistenz ein Einzelzimmer wünschen, so wird dies mit 15€ pro Nacht in Rechnung gestellt.

Wann reist ihr eigener Assistent nicht kostenfrei mit?

  • Sie sind eigentlich selbständig und benötigen keine Unterstützung
  • Sie bekommen beispielsweise nur Medikamente ausgegeben und benötigen geringfügig Hilfe bei der Tagesstruktur

In diesem Fall dürfen Sie trotzdem gerne Ihre eigene Assistenz mitbringen, sie erhält jedoch von uns eine ganz normale Seminarrechnung.

Sie benötigen Assistenz? Wir benötigen einen Assistenzbogen!

Den Assistenzbogen bekommen Sie von uns nach Ihrer Anmeldung zugeschickt.
Diesen finden Sie auch hier auf unserer Homepage als beschreibbares Dokument. 

Wir benötigen den Assistenzbogen, um den Unterstützungsbedarf einschätzen zu können.
Entsprechend planen wir unsere Assistenten in die Seminare ein.
Bitte füllen Sie den Assistenzbogen daher möglichst genau aus.

Den ausgefüllten Assistenzbogen schicken Sie uns bitte 4 Wochen vor Seminarbeginn zu. Sie können den Bogen digital ausfüllen und uns diesen über unseren Verschlüsselten Briefkasten zukommen lassen.

Sie wünschen eine Speicherung des Assistenzbogens, um diesen nicht jedes Jahr neu ausfüllen zu müssen? Mit Ihrer Einwilligung in die Datenverarbeitung und Speicherung des Bogens, erklären Sie sich bereit, dass wir den Bogen auch nach der Veranstaltung für das nächste Jahr benutzen dürfen.
Sie bekommen dann lediglich einen Bogen zur Bestätigung der Aktualität dieses Bogens zugeschickt.

Nur wenn die Bögen und die Unterschriften vollständig ausgefüllt sind, können wir Ihnen eine Assistenz zur Seite stellen.

Wichtig! Die Einverständniserklärung

Die Einverständniserklärung finden Sie im Assistenzbogen auf den Seiten 11-13. 
Oder hier separat als beschreibbares Dokument zum Download. 

Die Einverständniserklärung muss zwingend von der gesetzlichen Betreuung der teilnehmenden Person mit Ort und Datum unterschrieben werden und bei Seminarbeginn vorliegen!

Auch wenn der Bogen digital ausgefüllt wurde!

Medikamentenverordnung

Die Medikamentenverordnung ist unsere rechtliche Grundlage, damit ehrenamtliche Assistenzkräfte die Medikamente vergeben dürfen. 

Die Vollständigkeit und Aktualität der Verordnung ist daher zwingend erforderlich. Ansonsten sind wir nicht befugt die Medikamente zu vergeben.

Bitte achten Sie daher unbedingt auf die nachfolgenden Hinweise zur Medikamentenverordnung:

  • Die Medikamentenverordnung muss spätestens bei Anreise zum Seminar vorliegen
  • Die Verordnung darf zum Zeitpunkt des Seminars nicht älter als 4 Wochen sein
  • Die Verordnung ist nur gültig, wenn sie von einem Arzt unterschrieben, wurde
  • Die Aufführung der Bedarfsmedikation muss gesondert aufgeführt werden

Was ist eine Nachtwache? 

Sie brauchen Unterstützung während der Nacht?

Wir benötigen in diesem Fall genaue Angaben über die Art und den Umfang der benötigen Hilfe. Bitte beantragen Sie nur eine Nachtwache, wenn sie diese auch wirklich benötigen.

Wichtig: Nur wenn Sie bei der Anmeldung angeben, dass Sie eine Nachtwache benötigen, ist diese da.

In diesem Fall ist die Nachtwache die ganze Nacht wach und kann Sie während der Toilettengänge oder nächtlicher Unruhe unterstützen.

Dafür berechnen wir lediglich die Assistenzpauschale. Allerdings können Sie kein Doppelzimmer buchen, wenn Sie eine Nachtwache benötigen. Es sei denn, Sie reisen mit jemandem gemeinsam im Doppelzimmer an. 

Kosten für Assistenz oder Nachtwache

Wenn Sie von uns eine Seminar-Assistenz benötigen, müssen Sie mehr Geld bezahlen.

Für ein 3-Tage-Seminar kostet es 60 Euro extra.
Für ein 5-Tage-Seminar kostet es 100 Euro extra.

Wir berechnen keine zusätzlichen Kosten für eine Nachtwache. Sie können allerdings, wenn Sie eine Nachtwache benötigen, keine Doppelzimmer buchen. Damit andere Teilnehmer in der Nacht nicht geweckt werden. 

Beispiel:

Benötigen Sie eine Assistenz für den Tag und eine Nachtwache zusätzlich, fallen nur 60€/100€ zusätzlich an.
Benötigen Sie nur eine Assistenz über den Tag sind es ebenfalls 60€/100€.
Benötigen Sie nur eine Nachtwache, so berechnen wir in diesem Fall auch 60€/100€.

Bei unseren Preisen machen wir keinen Unterschied nach Pflege- und Betreuungsaufwand.
Wir möchten auch Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf die Teilnahme ermöglichen.
Egal ob Sie also morgens nur geweckt werden müssen, oder ob Sie eine intensive Betreuung und Pflege benötigen, wir berechnen eine pauschale Summe in Höhe von 60€/100€.


Assistenzbogen, Einverständnis & Verschlüsselter Briefkasten 

Hier können Sie sich den Assistenzbogen und die Einverständniserklärung als separate Datei herunterladen. 
Die Einverständniserklärung befindet sich auch auf den Seiten 11-13 im Assistenzbogen. Sie müssen uns diese nur einmal einreichen

Sie können die Einverständniserklärung separat an die gesetzliche Betreuung versenden. 

Über unseren Verschlüsselten Briefkasten können Sie und die gesetzliche Betreuung uns die jeweiligen Unterlangen dann ganz einfach und verschlüsselt zukommen lassen. 

Ablauf:

  • Schritt 1: Sie laden den Assistenzbogen herunter und füllen ihn digital aus. (Speichern Sie sich diesen am besten ebenfalls digital ab)
  • Schritt 2. Sie lassen die gesetzliche Betreuung die Einverständniserklärung unterzeichnen (diese kann sowohl im Bogen selbst oder parallel von der gesetzlichen Betreuung mit dem Einzeldokument (Einverständniserklärung) ausgefüllt werden. 
  • Schritt 3. Sie lassen uns den Assistenzbogen über den Digitalen Briefkasten zukommen. Die Einverständniserklärung kann auch parallel von der gesetzlichen Betreuung hochgeladen werden. 
  • Schritt 4. Im Folgejahr benötigen wir eine Bestätigung zur Aktualität des Assistenzbogens. Sie müssen den Bogen dann nicht jedes Jahr neu ausfüllen. Die gesetzliche Betreuung kann dafür die Bestätigung ausfüllen und uns diese über den Digitalen Briefkasten

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