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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäfts­bedingungen der Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH

Die nach­folgenden Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (nachfolgend „AGB“) sind unterteilt in einen Allgemeinen Teil (nach­folgend „Teil A.“) und einen Besonderen Teil (nach­folgend „Teil B.“). Der Besondere Teil ist gegliedert in die Abschnitte: Besondere Bedingungen für die Erbringung von
Reiseleistungen
(nachfolgend „Teil B. I.“), Besondere Bedingungen für die Erbringung von Fort­bildungs­leistungen (nachfolgend „Teil B. II.“) und Besondere Bedingungen für die Erbringung von E-Learning­dienst­leistungen (nach­folgend "Teil B. III.“).

Im Falle wider­sprüchlicher Bestimmungen der Regelungen des Allgemeinen Teils im Vergleich zu den jeweiligen Inhalten der Besonderen Teile, gehen Letztere bei der Bestimmung der geltenden Vertrags­bedingungen vor.

A. Allgemeiner Teil

§ 1 Geltungsbereich / Ausschluss anderweitiger Bedingungen

(1) Unsere AGB gelten zum einen für die Teilnahme an allen von uns angebotenen Bildungs­maß­nahmen inklusive des E-Learnings und zum anderen für die Erbringung von Reise­leistungen nach Maßgabe des zwischen uns, d. h. der Lebens­hilfe Bildung NRW gGmbH ­(nach­folgend „LH Bildung“) und unseren Vertrags­kunden:innen (nachfolgend „Teil­nehmer:innen“ oder auch „Vertrags­partner:in“) geschlossenen Vertrags.

(2) Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbraucher:innen als auch gegenüber Unter­nehmen, es sei denn, in dem jeweilig mit dem/der Vertrags­partner:in vereinbarten Vertrag wird eine Differen­zierung vorgenommen.

(3) Abweichende Bedingungen des/der Vertrags­partners:in akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbe­ziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

§ 2 Hinweise zum Datenschutz

(1) Die LH Bildung und der / die Vertrags­partner:innen (nach­folgend zusammen auch „die Parteien“) beachten die daten­schutz­rechtlichen Vorgaben.

(2) Die Parteien werden einen Auftrags­verarbeitungs­vertrag (Artikel 28 Abs. 3 DS-GVO) abschließen, sofern dies erforderlich wird.

(3) Weitere Infor­mationen zum Umgang mit den Daten der Vertrags­partner:innen sind in der geson­derten Daten­schutz­erklärung unter https://bildung.lebenshilfe-nrw.de/de/datenschutz/ einsehbar.

§ 3 Medikation

Die Begleitung der Teil­nehmer:innen an unseren Ange­boten findet in der Regel nicht durch medi­zinische Fachkräfte statt. Für Teil­nehmer:innen, die einer dauer­haften Medi­kation bedürfen, muss daher bei Veran­staltungs­beginn eine ärztliche Ver­ordnung mit genauer Dosierungs­anleitung vorliegen, die nicht älter als vier Wochen ist.

§ 4 Zusatzkosten

(1) Auf Grund­lage des nach Anmeldung je nach Erfor­dernis an den / die Teil­nehmer:in über­sandten, von diesem / dieser auszu­füllenden und an die LH Bildung zurück­zusenden Assistenz­bogens werden die Not­wendig­keit und der Umfang sowie die Art und Weise einer ggf. not­wendigen Assistenz des / der Teil­nehmers:in in Bezug auf einen pfleger­ischen und / oder medika­mentösen Unter­stützungs­bedarf ermittelt.

(2) In dem Assistenz­bogen wird der pfleger­ische und medika­mentöse Unter­stützungs­bedarf des / der Teil­nehmers:in angegeben und doku­mentiert. Eine solche Assistenz ist gesondert zu bezahlen und nur vor Ort, wenn der / die Teil­nehmer:in angibt, dass er / sie Unter­stützung braucht. Sollten besondere Fach­kräfte einzusetzen sein, orga­nisieren wir für den / die Teil­nehmer:in einen Pflege­dienst. Dies bedingt die Hergabe einer ärztlichen Verordnung des / der Teil­nehmer:in bei uns, die nicht älter als vier Wochen sein darf.

(3) Bei einem höheren Unter­stützungs­bedarf als im Assistenz­bogen angegeben, werden die Mehr­kosten, also die Differenz zwischen den Kosten, die gemäß den Angaben im Assistenz­bogen ange­fallen wären und den tatsächlich ange­fallenen Kosten dem / der Vertrags­partner:in in Rechnung gestellt. Der / Die Teil­nehmer:in ist verpflichtet, Änderungen seines / ihres pflegerischen und / oder medika­mentösen Unter­stützungs­bedarfs betreffend, die sich noch vor der Veran­staltung ergeben, unver­züglich der LH Bildung mitzu­teilen. Ent­stehen aus fehlenden oder wissentlich falschen Aus­künften Zusatz­kosten, sind diese von dem / der Teil­nehmer:in zu tragen.

(4) Die LH Bildung behält sich vor, die Durch­führung der Veran­staltung für den / die Teil­nehmer:in zu beenden, wenn dies aufgrund von Um­ständen (z. B. Krank­heit) not­wendig ist. Anfallende Kosten (z.B. Rück­reise­kosten) werden dem / der Teil­nehmer:in in Rechnung gestellt.

§ 5 Streitbeilegung

Die EU-Kommi­ssion hat eine Internet­plattform zur Online-Bei­legung von Streitig­keiten geschaffen. Die Platt­form dient als Anlauf­stelle zur außer­gericht­lichen Bei­legung von Streitig­keiten betreffend vertrag­liche Ver­pflichtungen, die aus Online-Kauf­verträgen erwachsen. Nähere Infor­mationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.­­europa.eu/­consumers­/odr. Zur Teil­nahme an einem Streit­beile­gungs­verfahren vor einer Verbraucher­schlichtungs­stelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.

§ 6 Textformklausel

(1) Neben­abreden sind nicht getroffen. Änder­ungen und Ergän­zungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirk­samkeit der Text­form (§ 126b BGB).

(2) Mitteil­ungen des / der Vertrags­partners:in zu dem jeweiligen Vertrag müssen in Text­form (§ 126b BGB) erfolgen.

§ 7 Schluss­bestimmungen

(1) Ist der / die Vertrags­partner:in Kauf­mann:frau, eine juristische Person des öffent­lichen Rechts oder ein öffent­lich recht­liches Sonder­vermögen oder hat er / sie in der Bundes­republik Deutsch­land keinen allge­meinen Gerichts­stand, so ist Gerichts­stand für alle etwaigen Streitig­keiten aus der Geschäfts­beziehung zwischen der LH Bildung und dem / der Vertrags­partner:in nach Wahl der LH Bildung in 50354 Hürth oder der Sitz des / der Vertrags­partners:in. Für Klagen gegen die LH Bildung ist in diesen Fällen jedoch Hürth ausschließ­licher Gerichts­stand. Zwingende gesetzliche Bestimm­ungen über ausschließ­liche Gerichts­stände bleiben von dieser Regelung unberührt.

(2) Die Bezieh­ungen zwischen der LH Bildung und dem / der Vertrags­partner:in unter­liegen aus­schließlich dem Recht der Bundes­republik Deutsch­land. Das Überein­kommen der Vereinten
Nationen über Verträge über den inter­nationalen Waren­kauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.

(3) Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungs­lücken enthalten, gelten zur Aus­füllung dieser Lücken die­jenigen rechtlich wirksamen Regel­ungen als verein­bart, welche die Parteien nach den wirt­schaft­lichen Ziel­setzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB verein­bart hätten, wenn sie die Regel­ungs­lücke gekannt hätten.

B. Besonderer Teil

I. Besondere Bedingungen für die Erbringung von Reise­leistungen

§ 1 Geltungsbereich

Unsere Besondere Bedingungen für die Erbringung von Reise­leistungen gelten nach Maß­­­gabe des zwischen uns und dem / der Teil­nehmer:in geschlossenen Vertrages über die Erbringung von Reise­leistungen.

§ 2 Anmeldung / Vertragsabschluss

(1) Die verbind­liche Anmel­dung zu allen Reisen der LH Bildung erfolgt ent­weder schrift­lich über das ent­sprechende Anmelde­formular im Programm­heft oder online unter der Adresse https://bildung.­lebenshilfe-nrw.de/reisen/index.php. Das ausge­füllte Anmelde­formular ist per Post, per Fax oder einge­scannt per E-Mail an die LH Bildung zu senden. Mit der Anmel­dung erkennt der / die Teil­nehmer:in die AGB an und ver­pflichtet sich zur Teil­nahme an der Reise sowie der frist­gerechten Zahlung der ent­sprech­enden Gebühren und Kosten.

(2) Nach der Anmel­dung erhält der / die Teil­nehmer:in eine Anmelde­bestätigung und Rechnung. Der Zugang der Anmelde­bestätigung gilt als Vertrags­schluss. 

(3) Ein Anspruch auf Teil­nahme besteht vor Vertrags­schluss nicht.

(4) Wir werden den Teil­nehmern:innen recht­zeitig vor Reise­beginn die not­wendigen Reise­unterlagen über­mitteln. Sollten diese nicht bis spätestens vier Tage vor Leistungs­beginn zugegangen sein, hat sich der / die betroffene Teil­nehmer:in umge­hend an die LH Bildung zu wenden. Bei Kurz­frist­buchungen oder Änder­ungen der Buchung ab 14 Tagen vor Leistungs­beginn erhalten die Teil­nehmer:innen die Reise­unterlagen über den gleichen Weg wie bei länger­fristigen Buchungen. Im eigenen Interesse der Teil­nehmer:innen bitten wir diese, die Reise­unterlagen nach Erhalt sorgsam zu über­prüfen. Sämtliche Reise­unter­lagen und das Anmelde­formular sind Vertrags­inhalt.

(5) Die Reisen werden auf Basis der voll­ständigen und wahrheits­getreuen Angaben über den / die Teil­nehmer:in und ihrem Hilfe­bedarf zusammen­gestellt.

§ 3 Kosten und Zahlungs­bedingungen

(1) Der / Die Teil­nehmer:in ist ver­pflichtet, die für die gebuchten Leistungen verein­barten Preise zu zahlen. Nach Erhalt der Anmelde­bestätigung wird eine Anzahl­ung in Höhe von 20 % des Gesamt­preises fällig. Die Anzahl­ung wird auf den Reise­preis ange­rechnet. Der Rechnungs­betrag ist zahl­bar auf das in der Rechnung aus­gewiesene Konto der LH Bildung. Der / Die Teil­nehmer:in hat bei der Über­weisung die Rechnungs­nummer, die Reise­nummer sowie den voll­ständigen Namen anzugeben. Die auf den Reise­preis geleisteten Zahl­ungen der Teil­nehmer:innen sind nach § 651 Abs. 1 BGB insolvenz­versichert.

(2) Der restliche Preis wird vier Wochen vor Leistungs­beginn fällig, wenn fest­steht, dass die Leistung
– wie gebucht – durch­geführt wird. 

(3) Bei Kurz­frist­buchungen (ab dem 28. Tag vor Leistungs­beginn) wird der gesamte Preis sofort fällig.

(4) Die Preise schließen die jeweils geltende Mehr­wertsteuer mit ein. Die steuer­liche Auf­schlüssel­ung ist der Rech­nung zu ent­nehmen.

(5) Die Gebühren im Falle eines Rück­tritts und Bear­beitungs- und Umbuch­ungsgebühren werden jeweils sofort fällig. 

(6) Die LH Bildung ist berechtigt, den Reise­platz ander­weitig zu vergeben, wenn der voll­ständige Reise­preis nicht inner­halb der vorge­nannten Zahlungs­fristen gezahlt wurde.

§ 4 Änderungs­vorbehalte / Preis­senkung / Preis­erhöhung

1) Die LH Bildung kann den Reise­preis ein­seitig erhöhen. 

(2) Die Er­höhung des Reise­preises ergibt sich un­mittelbar aus einer nach Vertrags­schluss erfolgten

  • Erhö­hung des Preises für die Beförder­ung von Per­sonen aufgrund höherer Kosten für Treib­stoff oder andere Energie­träger,
  • Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für verein­barte Reise­leistungen, wie Touristen­abgaben, Hafen- oder Flug­hafen­gebühren, oder
  • Änderung der für die betreffende Pauschal­reise geltenden Wechsel­kurse.

Wir behalten uns vor, auch weitere seitens unserer Vertrags­partnern:innen an uns gerichtete Preis­steiger­ungen im Verhältnis 1:1, d.h. voll­ständig und ohne Zuschläge, an den / die Teil­nehmer:in weiter­zureichen.

(3) Wir werden den / die Teil­nehmer:in auf einem dauer­haften Daten­träger klar und ver­ständlich über die Preis­erhöhung und deren Gründe unter­richten und hierbei die Berech­nung der Preis­erhöhung mitteilen. Die Unter­richtung des / der Teil­nehmers:in hat mindestens 20 Tage vor Reise­beginn zu erfolgen.

(4) Wir weisen darauf hin, dass der / die Teil­nehmer:in eine Senkung des Reise­preises ver­langen kann, wenn und soweit sich die vor­stehend unter Absatz (2) genannten Preise, Abgaben oder Wechsel­kurse nach Vertrags­schluss und vor Reise­beginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für die LH Bildung führt. Ein ent­sprechender Nach­weis der niedrigeren Kosten für die LH Bildung obliegt dem / der Teil­nehmer:in.

(5) Über­steigt die nach den vor­stehenden Ab­sätzen (1) – (3) vorbe­haltene Preis­erhöhung 8 % des Reise­preises, kann die LH Bildung sie nicht ein­seitig vor­nehmen. Wir können in diesem Fall aber dem / der Teil­nehmer:in eine ent­sprechende Preis­erhöhung an­bieten und ver­langen, dass der / die
Teil­nehmer:in inner­halb einer von uns be­stimmten Frist, die ange­messen sein muss,

  • das Ange­bot zur Preiser­höhung annimmt oder
  • seinen / ihren Rück­tritt vom Vertrag erklärt.

Dies gilt für andere Vertrags­­änder­ungen als Preiser­höhungen ent­sprechend, wenn wir die Reise aus einem nach Vertrags­schluss einge­tretenen Umstand nur unter erheb­licher Änderung einer der wesent­lichen Eigen­schaften der Reise­leistungen (Artikel 250 § 3 Nummer 1 EGBGB) oder nur unter
Ab­weichung von beson­deren Vor­gaben des / der Reisen­den, die Inhalt des Vertrags geworden sind, ver­schaffen können. Das Ange­bot zu einer Preis­erhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reise­beginn, das Ange­bot zu sonstigen Vertrags­änderungen nicht nach Reise­beginn unter­breitet werden.

(6) Die LH Bildung kann dem / der Teil­nehmer:in in einem Angebot zu einer Preiser­höhung oder sonstigen Vertrags­änderung nach Absatz (5) wahl­weise auch die Teil­nahme an einer anderen Reise (Ersatz­reise) anbieten. Wir werden den / die Teil­nehmer:in dazu nach Maß­gabe des Artikels 250 § 10
EGBGB infor­mieren. Nach dem Ablauf der von uns bestimmten Frist, gilt das Ange­bot zur Preiser­höhung oder sonstigen Vertrags­änderung als ange­nommen.

(7) Tritt der / die Teil­nehmer:in vom Vertrag zurück, findet § 651h Absatz 1 Satz 2 und Absatz 5 BGB ent­sprechende Anwen­dung; Ansprüche des / der Teil­nehmers:in nach § 651i Absatz 3 Nummer 7 BGB bleiben un­berührt. Nimmt der / die Teil­nehmer:in das Angebot zur Vertrags­änderung oder zur
Teil­nahme an einer Ersatz­reise an und ist die Reise im Ver­gleich zur ursprünglich geschul­deten nicht von min­destens gleich­wertiger Beschaffen­heit, gilt § 651m BGB ent­sprechend; ist sie von gleich­wertiger Beschaffen­heit, aber für den / die Teil­nehmer:in mit gering­eren Kosten verbunden, ist im Hin­blick auf den Unter­schieds­betrag § 651m Absatz 2 BGB ent­sprech­end anzu­wenden.

§ 5 Flüge bei Pauschal­reisen

(1) Wir sind gemäß der Ver­ordnung (EG) 2111/2005 vom 14. Dezember 2005 ver­pflichtet, den / die Teil­nehmer:in bei Buchung über die Identität des wahr­scheinlich aus­führenden Luft­fahrt­unter­nehmens zu unter­richten. Sobald die Identität end­gültig fest­steht, wird der / die Teil­nehmer:in ent­sprechend unter­richtet. Im Falle eines Wechsels des aus­führenden Luft­fahrt­unter­nehmens nach Buchung ist der / die Teil­nehmer:in über den Wechsel so rasch wie möglich zu unter­richten. Die Liste von Luft­fahrt­unter­nehmen, die in der EU einer Betriebs­untersagung unter­liegen (gemein­schaftliche Liste), findet der / die Teil­nehmer:in unter www.lba.de > Häufig gesucht > Air­lines mit Flugverbot.

(2) Wir weisen darauf hin, dass es bei Direkt­flügen aus flug- und programm­technischen Gründen zu Zwischen­landungen kommen kann.

(3) Es wird dringend empfohlen, Geld, Wert­gegen­stände, tech­nische Geräte und Medi­kamente aus­schließlich im Hand­gepäck zu befördern.

§ 6 Umbuchung

(1) Die An­meldung zur Reise ist grund­sätzlich personen­gebunden und die Teil­nahme­bestätigung an der Reise nicht übertragbar. Bei einer Pauschal­reise kann die Reise hin­gegen bis zum 31. Tag vor Reise­beginn und im Falle eines vergleich­baren Assistenz­bedarfs auf eine andere Person über­tragen
werden. Dafür wird eine gesonderte Gebühr von 50 Euro pro Teil­nehmer:in erhoben. Gegen­über Leistungs­erbringern (z. B. Flug­gesell­schaften) entstehende Mehr­kosten werden gesondert be­rech­net.

(2) Der Vertrag wird unter der auf­lösenden Bedingung geschlossen, dass sich an den Um­ständen des / der Teil­nehmer:in und seinem / ihrem Hilfe­bedarf nichts Wesent­liches verändert. Etwaige Ver­änder­ungen hat der / die Teil­nehmer:in der LH Bildung unver­züglich mitzu­teilen.

(3) Auf Wunsch des / der Teil­nehmers:in nimmt die LH Bildung, soweit durch­führbar, bis zum 31. Tag vor Reise­beginn eine Ab­änder­ung der Bestätigung (Umbuch­ung) vor. Als Umbuch­ungen gelten z.B. Änder­ungen des Termins, des Ziels, des Ortes des Reise­antritts, der Unter­kunft oder der Be­förderung. Dafür wird eine ge­sonderte Gebühr von 50 Euro pro Teil­nehmer:in erhoben. Gegen­über Leistungs­­erbringern (z.B. Flug­gesellschaften) ent­stehende Mehr­kosten werden gesondert berechnet. Wir weisen darauf hin, dass Um­buchungen zum Verlust von zum Zeit­punkt der ur­sprünglichen Buchung ggf. geltenden Ver­günstig­ungen und Rabatten und damit zu höheren End­preisen für den / die Teil­nehmer:in führen können, welche von diesem / dieser zusätzlich zu tragen wären.

§ 7 Leistungs­änderungen und Rücktritt sowie Kündigung durch die LH Bildung

(1) Vor Vertrags­schluss können wir jeder­zeit eine Änderung der Leistungs­beschreibungen vor­nehmen, über die wir den / die Teil­nehmer:in vor Buchung selbst­verständlich infor­mieren werden.

(2) Änder­ungen wesent­licher Leistungen gegen­über dem verein­barten Vertrags­inhalt, die nach Vertrags­schluss und vor Leistungs­beginn not­wendig werden und von der LH Bildung nicht wider Treu und Glauben herbei­geführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheb­lich sind und den
Gesamt­zuschnitt der gebuchten Leistung nicht beein­trächtigen. Eventuelle Gewähr­leistungs­ansprüche bleiben unberührt, insbesondere so weit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

(3) Wir werden den / die Teil­nehmer:innen über Leistungs­änderungen unver­züglich nach Kenntnis von dem Änderungs­grund informieren. Gegebenen­falls wird die LH Bildung den / die Teil­nehmer:innen eine unent­geltliche Um­buchung oder einen unent­geltlichen Rücktritt anbieten.

(4) Die Reisen werden mit einer Mindest­teilnehmer­zahl geplant, welche dem ent­sprechenden Anmelde­formular im Programm­heft ent­nommen werden können. Im Falle des Nicht­erreichens einer in der jeweiligen Leistungs­beschreibung bzw. den vor­vertrag­lichen Infor­mationen und in der Be­stätigung ange­gebenen Mindest­teilnehmer­zahl haben wir das Recht gemäß § 651h Abs. 4 Nr. 1 BGB von der Reise zurück­zutreten.

(5) Die LH Bildung kann ebenfalls im Falle des § 651h Abs. 4 Nr. 2 BGB vor Leistungs­beginn vom Vertrag zurück­treten, wenn wir auf­grund unver­meidbarer, außer­gewöhnlicher Umstände an der Erfüll­ung des Vertrages gehin­dert sind; in diesem Fall haben wir den Rück­tritt unver­züglich nach
Kennt­nis von dem Rück­tritts­grund zu erklären. Treten wir vom Ver­trag zurück, verlieren wir in diesem Fall den Anspruch auf den verein­barten Preis.

(6) Den ange­zahlten Reise­preis erhält der / die Teil­nehmer:in im Falle der wirk­samen Aus­übung des Rück­trittsrechts nach vor­stehendem Absatz (4) oder (5) unver­züglich in voller Höhe zurück, sofern dieser / diese nicht zuvor von seinem / ihrem Recht Gebrauch macht, nach Erklärung des Reise­rücktritts seitens der LH Bildung eine mindes­tens gleich­wertige andere Reise aus unserem Angebot zu buchen.

(7) Ist die LH Bildung bei Nicht­zustande­kommen der Reise in der Lage, dem / der Teil­nehmer:in die Teil­nahme an einer anderen, mindestens gleich­wertigen Reise aus dem Pro­gramm anzu­bieten, so kann der / die Teil­nehmer:in die Teil­nahme an diesem vergleich­baren Ange­bot ver­langen. Der / Die Teil­nehmer:in hat jedoch die vor­genannten Rechte unver­züglich nach der Er­klärung über die Absage der Reise der LH Bildung gege­nüber geltend zu machen.

(8) Die LH Bildung ist berechtigt, den Reise­platz ander­weitig zu vergeben, wenn der Assistenz­bogen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertrags­abschluss, spätestens aber bis 90 Tage vor Reise­antritt voll­ständig und wahrheits­gemäß ausgefüllt und unter­schrieben an die LH Bildung zurück­gesandt
wurde.

(9) Wir können den Vertrag ohne Ein­haltung einer Frist außer­ordentlich kündigen, wenn die Durch­führung der gebuchten Leistung trotz einer entsprech­enden Ab­mahnung durch uns von dem / der Teil­nehmer:in nach­haltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein / eine Teil­nehmer:in in
solchem Maß vertrags­widrig verhält, dass die sofortige Auf­hebung des Vertrages gerecht­fertigt ist. Das ist z.B. der Fall, wenn bei der Anmel­dung keine voll­ständigen oder wahrheits­widrige Angaben (z.B. fehlender Hin­weis über erhöhten Betreuungs­bedarf etc.) gemacht wurden oder wenn der / die Teil­nehmer:in auf Dauer keine Gruppen­fähigkeit aufweist, sodass eine weitere Teil­nahme für die übrigen Teil­nehmer:innen nicht tragbar ist. Der Reise­preis steht in diesen Fällen weiterhin der LH Bildung zu. Die LH Bildung muss jedoch den Wert der ersparten Aufwen­dungen sowie diejenigen
Vor­teile anrechnen lassen, die aus einer ander­weitigen Verwen­dung der nicht in Anspruch ge­nommenen Leistung erlangt werden. Auf­tretende Rück­reise­kosten fallen zulasten des / der betroffenen Teil­nehmers:in.

§ 8 Gewähr­leistungsrechte bei Reise­mängeln

(1) Der / Die Teil­nehmer:in hat Anspruch auf eine Preis­minderung und / oder Schaden­ersatz, wenn die Reise­leistungen nicht oder nicht ordnungs­gemäß erbracht werden. Die LH Bildung haftet für solche Reise­mängel nach den gesetz­lichen Bestimmungen.

(2) Die Reise­leitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuer­kennen.

§ 9 Haftungsbeschränkung für Reiseleistungen

(1) Bei Vor­liegen eines Leistungs­mangels kann der / die Teil­nehmer:in unbe­schadet der Herab­setzung des verein­barten Preises (Minder­ung) oder der Kündi­gung Schaden­ersatz verlangen, es sei denn, der Leistungs­mangel ist von dem / der Teil­nehmer:in oder von einem Dritten verschuldet, der weder Leistungs­erbringer ist noch in anderer Weise an der Erbringung der von dem Vertrag um­fassten Leistungen beteiligt ist und für die LH Bildung nicht vorher­sehbar oder nicht vermeid­bar war oder durch unvermeid­bare, außerge­wöhnliche Umstände verur­sacht wurde. Bei Buchung einer Pauschal­reise kann der / die Teil­nehmer:in auch eine ange­messene Ent­schädigung in Geld wegen nutz­los aufge­wandter Urlaubs­zeit ver­langen, wenn die Reise ver­eitelt oder erheblich beein­trächtigt wird. 

(2) Die Haftung der LH Bildung für Schäden, die nicht Körpers­chäden sind, ist auf das Drei­fache des verein­barten Reise­preises beschränkt, soweit ein Schaden des / der Teil­nehmers:in nicht schuld­haft herbei­geführt wird. 

(3) Für alle gegen die LH Bildung gerichteten Schaden­ersatz­ansprüche aus uner­laubter Hand­lung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahr­lässig­keit beruhen, ist die Haft­ung für Sach­schäden auf das Drei­fache des verein­barten Preises beschränkt. Diese Haftungs­höchst­summen gelten jeweils je
Teil­nehmer:in und gebuchter Leistung. Möglicher­weise darüber­hinausge­hende Ansprüche nach dem Montrealer Abkommen bzw. dem Luft­verkehrs­gesetz bleiben von der Beschränkung unbe­rührt.

(4) Die LH Bildung haftet nicht für Leistungs­störungen, Personen- und Sach­schäden im Zusammen­hang mit Leistungen, die als Fremd­leistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sport­veran­staltungen, Theater­besuche, Aus­stellungen, Beförderungs­leistungen von und zum ausge­schrie­benen Ausgangs- und Ziel­ort), wenn diese Leistungen ausdrück­lich und unter Angabe des ver­mittelten Vertrags­partners als Fremd­leistungen so ein­deutig gekenn­zeichnet werden, dass sie für den / die Teil­nehmer:in erkenn­bar nicht Bestand­teil der gebuchten Leistungen sind.

(5) Ein Schadens­ersatz­anspruch gegen die LH Bildung ist insoweit beschränkt oder ausge­schlossen, als das auf­grund inter­nationaler Überein­kommen oder auf solchen beruh­ender gesetzlicher Vor­schriften, die auf die von einem Leistungs­erbringer zu erbring­enden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadens­ersatz gegen den Leistungs­erbringer nur unter bestimmten Voraus­setzungen oder Beschränk­ungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten
Voraus­setzungen ausge­schlossen ist.

(6) Die Beteili­gung an Sport- und anderen Veran­staltungen und Aktivitäten muss der / die Teil­nehmer:in selbst ver­antworten. Sport­anlagen, Geräte und Fahr­zeuge sollte der / die Teil­nehmer:in vor Inan­spruch­nahme über­prüfen. Für Unfälle, die bei Sport­veran­staltungen und anderen Ferien­aktivitäten auftreten, haftet die LH Bildung nur, wenn sie ein Ver­schulden trifft. Wir empfehlen den Abschluss einer Unfall­versicherung.

§ 10 Rücktritt und Kündigung durch den / die Teilnehmer:in

(1) Der / Die Teil­nehmer:in kann vor Reise­beginn jeder­zeit durch Erklärung in Text­form (§ 126b BGB) vom Reise­vertrag zurück­treten. Maßgeb­licher Zeit­punkt ist der Zugang der Rück­rücktritts­erklärung bei der LH Bildung. Tritt der/die Teil­nehmer:in vom Vertrag zurück oder tritt er / sie ohne vom

Vertrag zurück­zutreten, eine Reise nicht an, so ist die LH Bildung berechtigt, für die getroffenen Vor­kehrungen und Auf­wendungen, Ersatz zu verlangen. Diese Ent­schädigung beträgt bei:

  • Rücktritt mehr als sechs Monate vor Reise­antritt:  50 Euro Bearbeitungs­gebühr;
  • Rücktritt sechs Monate bis 31 Tage vor Reise­beginn: 20 % des Reise­preises;
  • Rücktritt später als 30 Tage bis 15 Tage vor Reise­beginn: 50 % des Reise­preises;
  • Rücktritt später als 14 Tage bis zwei Tage vor Reise­beginn: 75 % des Reise­preises;
  • Rücktritt später als einen Tag vor Reise­beginn oder Nicht­teilnahme: 100 % des Reise­preises.

Dem / Der Teil­nehmer:in steht der Nach­weis eines geringeren Schadens der LH Bildung frei. Ebenso bleibt dem / der Teil­nehmer:in der Nach­weis unbe­nommen, der LH Bildung sei durch seinen / ihren Rück­tritt kein Schaden ent­standen oder die der LH Bildung zu­stehenden Gebühren seien wesent­lich
geringer als die von der LH Bildung geforderte Entschädigungs­pauschale.

(2) Die LH Bildung behält sich vor, in Abweichung von den vor­stehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Ent­schädigung zu fordern. In diesem Fall ist die LH Bildung ver­pflichtet, die geforderte Ent­schädigung unter Berück­sichtigung der ersparten Auf­wendungen und einer etwaigen, ander­weitigen Ver­wendung der Reise­leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

(3) Der / Die Teil­nehmer:in kann bei Eintritt außer­gewöhnlicher Umstände vor Beginn einer Pauschal­reise ohne Zahlung einer Rück­tritts­gebühr vom Vertrag zurück­treten, beispiels­weise wenn am Bestimmungs­ort schwer­wiegende Sicherheits­probleme bestehen, die die Pauschal­reise vor­aus­sichtlich beein­trächtigen.

(4) Können nach Beginn der Pauschal­reise wesent­liche Bestand­teile der Pauschal­reise nicht ver­ein­barungs­gemäß durch­geführt werden, so sind dem / der Teil­nehmer:in ange­messene andere Vor­kehrungen ohne Mehr­kosten anzu­bieten. Der / Die Teil­nehmer:in kann ohne Zahlung einer Rück­tritts­gebühr den Vertrag kündigen, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erheb­liche Aus­wirkungen auf die Erbring­ung der vertrag­lichen Pauschal­reise­leistungen hat und der Reise­veranstalter es ver­säumt, Abhilfe zu schaffen.

§ 11 Wider­rufsrecht

Wir weisen darauf hin, dass gemäß §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB bei Pauschal­reise­verträgen nach § 651a und § 651c BGB sowie bei Verträgen über Einzel­leistungen, die im Fern­absatz abge­schlossen werden (Briefe, Telefon, Tele­kopie, E-Mail, SMS, Rundfunk, Tele­medien, Online­dienste), kein Wider­rufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetz­lichen Rücktritts- und Kündigungs­rechte, bei Pauschal­reisen insbe­sondere das Rücktritts­recht gemäß § 651h BGB (siehe dazu auch § 10). Ein Wider­rufs­recht besteht jedoch, wenn der Pauschal­reise­vertrag nach § 651a BGB außerhalb von Geschäfts­räumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Ver­hand­lungen, auf denen der Vertrags­schluss beruht, sind auf vor­her­gehende Be­stellung des Ver­brauchers ge­führt wor­den; im letzt­ge­nannten Fall be­steht kein Wider­rufs­recht.

§ 12 Form­blatt zur Unter­richtung bei einer Pauschal­reise nach § 651a BGB und Infor­mations­pflichten bei Pauschal­reise­verträgen nach Artikel 250 § 3 EGBGB

Hin­sichtlich der Unter­richtung über die wich­tigsten Rechte der Teil­nehmer:innen nach der Richt­linie (EU) 2015/2302 und unsere Infor­mations­pflichten bei Pauschal­reise­verträgen nach Artikel 250 § 3 EGBGB ver­weisen wir auf das den AGB an­liegende Form­blatt.

Form­blatt zur Unter­richtung bei einer Pauschal­reise nach § 651a BGB und Infor­mations­pflichten bei Pauschal­reise­verträgen nach Artikel 250 § 3 EGBGB

II. Besondere Bedingungen für Fort­bildungen

§ 1 Geltungs­bereich:

(1) Unsere Beson­deren Beding­ungen für Fort­bildungen gelten für von uns ange­botene Fort­bildung­en für Fach­kräfte, Er­wach­sene und Kinder sowie in der Familien­bildung. Grund­sätzlich sind alle An­ge­bote auch für Kinder und Erwach­sene mit Behin­derung ge­eignet. Men­schen mit Behin­der­ung, die einen Assis­tenten zur Unter­stützung benötigen, können diese Leis­tung kosten­pflichtig bei uns be­legen. Es kann aber auch ein eigener Assis­tent mitgebracht werden.

(2) Bei der Schul­ung des Auf­trag­nehmers handelt es sich um Dienst­leistun­gen gemäß §§ 611 ff. BGB. Ein Schulungs­erfolg ist nicht ge­schuldet.

§ 2 An­meldung und Vertrags­abschluss

Die Anmel­dung zu allen Semi­naren, Lehr­gängen, Fach­tagungen und Zerti­fikats­semi­nare der LH Bil­dung (Semi­nare), er­folgt schrift­lich unter Ein­reich­ung des da­für vor­ge­sehenen An­melde­formu­lars. Dieses ist in unser­em Programm­heft sowie online unter https://bildung.­lebenshilfe-nrw.­de/de/
fortbildung/­seminare-­fortbildung.php
einzu­sehen. Das ausge­füllte und unter­zeich­nete An­melde­for­mular ist per Post, per Fax, oder ein­ge­scannt per E-Mail an die LH Bil­dung zu sen­den. Mit der An­mel­dung er­kennt der / die Teil­nehmer:in unsere AGB an und ver­pflich­ten sich ins­be­sonde­re zur Teil­nahme an dem Semi­nar so­wie der frist­ge­rechten Zahl­ung der ent­sprech­enden Ge­bühren und Kos­ten. Der Zu­gang der An­melde­ein­gangs­be­stäti­gung bei dem / der Teil­nehmer:in gilt als Vertrags­schluss. Ein An­spruch auf Teil­nahme be­steht vor Ver­trags­schluss nicht.

§ 3 Wider­rufsrecht

(1) Wenn Sie Verbrauch­er sind (also eine natür­liche Per­son, die die Be­stell­ung zu ein­em Zweck ab­gibt, der weder Ihrer ge­werb­lichen oder selbst­ständigen beruf­lichen Tätig­keit zu­ge­rech­net wer­den kann), steht Ihnen nach Maß­gabe der ge­setz­lichen Be­stimmung­en ein Wider­rufs­recht zu.

(2) Machen Sie als Ver­brauch­er von Ihrem Wider­rufs­recht nach Ziffer (1) Ge­brauch, so haben Sie die regel­mäßi­gen Kosten der Rück­sen­dung zu tra­gen.

(3) Im Üb­rigen gelten für das Wider­rufs­recht die Rege­lungen, die im Einzel­nen wieder­ge­geben sind in der folgen­den Wider­rufs­belehrung 

Wider­rufs­­recht 

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Grün­den diesen Ver­trag zu wider­rufen. Die Wider­rufs­frist be­trägt 14 Tage ab dem Tag des Ver­trags­ab­schluss­es. Um Ihr Wider­rufs­recht aus­zu­üben, müssen Sie uns: 

Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH,
Abtstraße 21,
50354 Hürth,
Telefonnummer 02233 93245-60,
Telefaxnummer 02233 93245-10 und
E-Mailadresse nflbnshlf-nrwd

mittels einer ein­deutig­en Er­klärung (z.B. ein mit der Post ver­sandter Brief, Tele­fax oder E-Mail) über Ihren Ent­schluss, diesen Ver­trag zu wider­rufen, infor­mieren. Sie können dafür das bei­ge­fügte Muster-Wider­rufs­formular ver­wenden, das jedoch nicht vor­ge­schrieben ist. Zur Wahr­ung der Wider­rufs­frist reicht es aus, dass Sie die Mit­teil­ung über die Aus­­übung des Wider­rufs­rechts vor Ab­lauf der Wider­rufs­frist ab­senden.

Folgen des Wider­rufs

Wenn Sie dies­en Ver­trag wider­rufen, haben wir Ihnen alle Zahl­ungen, die wir von Ihnen er­halten haben, ein­schließ­lich der Liefer­kosten (mit Aus­nahme der zu­sätz­lichen Kos­ten, die sich da­raus er­ge­ben, dass Sie eine an­dere Art der Lie­ferung als die von uns an­ge­botene, gün­stig­ste Stand­ard­liefer­ung ge­wählt haben), un­ver­züg­lich und spät­estens bin­nen 14 Tagen ab dem Tag zurück­zu­zahlen, an dem die Mit­teil­ung über Ihren Wider­ruf dieses Ver­trag­es bei uns ein­ge­gangen ist. Für diese Rück­zahl­ung ver­wen­den wir das­selbe Zahlungs­mittel, das Sie bei der ursprüng­lichen Trans­aktion ein­ge­setzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde aus­drück­lich et­was an­deres ver­ein­bart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rück­zahl­ung Ent­gelte be­rech­net.

Haben Sie ver­langt, dass die Dienst­leist­ungen während der Wider­rufs­frist be­ginnen soll, so haben Sie uns einen an­ge­messenen Be­trag zu zahlen, der dem An­teil der bis zu dem Zeit­punkt, zu dem Sie uns von der Aus­­übung des Wider­rufs­rechts hin­sicht­lich dieses Ver­trages unter­richten, bereits er­brachten Dienst­leist­ungen im Vergleich zum Gesamt­umfang der im Ver­trag vor­gesehen­en Dienst­leistung­en ent­spricht.

– Ende der Wider­rufs­belehr­ung –

§ 4 Seminar­gebühren und Zahl­ungs­beding­ungen

Der / Die Teil­nehmer:in ist ver­pflichtet, das Seminar­entgelt vor Beginn eines Semi­nares oder Kur­ses zu be­zahlen. Die Seminar­gebühren ver­stehen sich pro Teil­nehmer:in. Es gel­ten die Prei­se ge­mäß der An­kündi­gung in unserem aktu­ellen Pro­gramm­heft beziehungs­weise der Einzel­aus­schreibung. Die Über­nacht­ungs- und Ver­pflegungs­kosten ent­halten die Um­satz­steuer in gesetz­licher Höhe. Die Seminar­gebühren sind fällig mit Er­halt der Rech­nung. Der / Die Teil­nehmer:in kommt spät­estens 30 Tage nach Fällig­keit des je­weili­gen Rech­nungs­betrags in Ver­zug. Für jede Mahn­ung nach Ver­zugs­eintritt werden Ver­brauch­ern ggü. 5 Euro Mahn- und Bearbei­tungs­gebühren berech­net. Unter­nehmen ggü. findet § 288 Abs. 5 BGB An­wen­dung. Erst­attung­en für nicht voll­ständig ab­ge­nommene Leist­ungen er­folgen nicht. Der Rech­nungs­betrag ist zahl­bar durch Über­weis­ung auf das in der Rech­nung aus­ge­wiesene Konto der LH Bil­dung. Bei der Über­wei­sung ist die Rech­nungs­nummer und ihr Name be­ziehungs­weise der Name des / der Teil­nehmer:in oder des Unter­nehm­ens sowie die von uns aus­gege­bene Ver­an­staltungs­nummer an­zu­geben.

§ 5 Um­buchung

Die An­mel­dung zu unser­en Semi­naren ist grund­sätzlich per­sonen­gebunden. Bei Ver­hinder­ung kann eine Ersatz­person für das Semi­nar be­nannt wer­den. Für die Um­buch­ung wird eine pau­schale Be­ar­beitungs­gebühr in Höhe von 25 Euro erho­ben.

§ 6 Änder­ungen / Ab­sagen und Rück­tritt des Veran­stalters

(1) Die Semi­nare wer­den mit einer Mindest­teil­nehmer­zahl ge­plant. Im Falle des Nicht­er­reichens einer in dem je­weiligen Pro­gramm­heft bzw. den vor­ver­trag­lichen Infor­mati­onen und in der Be­stäti­gung an­ge­gebenen Mindest­teil­nehmer­zahl haben wir das Recht von der Fort­bil­dung zu­rück­zu­treten.

(2) Wir können eben­falls vor Leistungs­beginn vom Ver­trag zu­rück­treten, wenn wir auf­grund unver­meid­barer, außer­gewöhn­licher Um­stände an der Er­füll­ung des Ver­trages ge­hin­dert sind; in diesem Fall haben wir den Rück­tritt unver­züglich nach Kennt­nis von dem Rück­tritts­grund zu er­klären. Treten wir vom Ver­trag zu­rück, ver­­­lieren wir in diesem Fall den An­spruch auf den ver­ein­barten Preis. Wir be­halten uns auch Termin­ver­schie­bungen aus wich­tigem Grund vor. In Aus­nahme­fällen kann ein Wech­sel des / der Refer­enten:in not­wendig sein. Ein Wechsel des / der Referen­ten:in berech­tigt den / die Teil­nehmer:in nicht zum Rück­tritt vom Semi­nar. Wir werden dem / der Teil­nehmer:in etwaige Änder­ungen schnellst­möglich mit­teilen. Teil­nehmer:innen können, sofern freie Plätze ge­geben sind, ein an­deres An­gebot ihrer Wahl be­legen.

(3) Die an­ge­zahlten Seminar­gebühren er­hält der / die Teil­nehmer:in im Falle eines wirk­samen Rück­tritts unver­züglich in voller Höhe zur­ück, sofern er / sie nicht zu­vor von seinem / ihrem Recht Ge­brauch macht, nach Er­klärung des Rück­tritts seitens der LH Bild­ung ein mindest­ens gleich­wertiges anderes Semi­nar aus unser­em Ange­bot zu buchen.

(4) Ist die LH Bil­dung bei Nicht­zustande­kommen des Semi­nars in der Lage, dem / der Teil­nehmer:in die Teil­nahme an einem anderen, mindest­ens gleich­wertigen Semi­nar aus dem Pro­gramm­heft an­zu­bieten, so kann der / die Teil­nehmer:in die Teil­nahme an diesem ver­gleich­baren An­ge­bot ver­langen. Der / Die Teil­nehmer:in hat je­doch die vor­ge­nannten Rechte unver­züglich nach der Er­klär­ung über die Ab­sage des Semi­nars der LH Bil­dung gege­n­über gelt­end zu machen.

§ 7 Über­nacht­ung / Unter­kunft

Die Teil­nahme an Semi­naren der LH Bil­dung kann mit Über­nacht­ungen in Tag­ungs­häusern ver­bun­den sein. Mit der An­meldung ist anzu­geben, ob die Über­nacht­ung im Einzel- oder Doppel­zimmer er­folgen soll. Teil­nehmer:innen ver­pflichten sich zur Ein­haltung der Haus­ord­nung des Tagungs­hauses sowie der er­halt­enen Pro­gramm­aus­schreibung. Es wird darauf hin­ge­wiesen, dass die Tagungs­häuser
nur über ein be­grenzt­es Kon­tin­gent an Zimmern, ins­beson­dere Einzel­zimmern, ver­fügen. Bei Aus­last­ung der Betten­kapazität des Tagungs­hauses kann auch eine Unter­bring­ung in nahe ge­legene Hotels nötig sein und nach Ab­sprache mit dem / der Teil­nehmer:in er­folgen. Ein An­spruch des / der Teil­nehmers:in auf eine ander­weitige Unter­bring­ung be­steht nicht.

§ 8 Rück­tritt des / der Teil­nehmers:in

(1) Der / Die Teil­nehmer:in kann vor Seminar­beginn jeder­zeit durch Er­klär­ung in Text­form (§ 126b BGB) vom Fort­bildungs­vertrag zurück­treten. Maßgeb­licher Zeit­punkt ist der Zu­gang der Rück­tritts­erklär­ung bei der LH Bil­dung. Tritt der / die Teil­nehmer:in vom Ver­trag zu­rück oder tritt er / sie ohne vom Ver­trag zurück­zu­treten, ein Semi­nar nicht an, so ist die LH Bil­dung be­rechtigt, für die ge­troff­enen Vor­kehr­ungen und Auf­wen­dungen, Er­satz zu ver­langen. Diese Ent­schädi­gung be­trägt bei:

  • Rück­tritt später als 30 Tage vor Veran­staltungs­beginn: 50 % des Veran­staltungs­preises
  • Rückt­ritt später als 14 Tage vor Veran­staltungs­beginn: 75 % des Veran­staltungs­preises
  • Rück­tritt später als 7 Tage vor Veran­staltungs­beginn oder Nichtteilnahme: 90 % des Veran­staltungs­preises.
Die LH Bildung ist berechtigt Veranstaltungspreise unter €
25,- bei Rücktritt nicht zu entschädigen.
Die LH Bildung behält sich die Erhebung einer Servicepauschale
in Höhe von max. € 25,- vor
(2) Ein Rücktritt vom Fortbildungsvertrag nach Seminarbeginn
oder eine Nichtfortführung eines Seminars, auch bei
Seminarmodulreihen o. Ä., berechtigt den/die Teilnehmer:in
nicht dazu einen Teil der Seminargebühren ersetzt zu verlangen.
(3) Dem/Der Teilnehmer:in steht der Nachweis eines geringeren
Schadens der LH Bildung frei. Ebenso bleibt dem/der
Teilnehmer:in der Nachweis unbenommen, der LH Bildung
sei durch seinen/ihren Rücktritt kein Schaden entstanden
oder die der LH Bildung zustehenden Gebühren seien wesentlich
geringer als die von der LH Bildung geforderte Entschädigungspauschale.
(4) Die LH Bildung behält sich vor, in Abweichung von den
vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkretere Entschädigung
zu fordern. In diesem Fall ist die LH Bildung verpflichtet,
die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung
der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen
Verwendung der Veranstaltungsleistungen konkret
zu beziffern und zu belegen.
§ 9 Haftung

(1) Die LH Bildung haftet unbeschränkt:
• bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
• im Rahmen einer von ihr ausdrücklich übernommenen
Garantie;
• für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit;
• für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der
Fortbildung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der/die Vertragspartner:in regelmäßig vertraut
und vertrauen darf (Kardinalpflicht), jedoch begrenzt auf
den bei Eintritt
des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden
Schaden;
• nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Im Übrigen ist eine Haftung der LH Bildung ausgeschlossen.
105
(3) Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend
für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter:innen,
gesetzlichen Vertreter:innen und Erfüllungsgehilfen:innen
der LH Bildung.

III. Besondere Bedingungen für die Erbringung von E-Learning Dienstleistungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die LH Bildung ist Betreiber der Lernmanagementsysteme
https://moodle.lebenshilfe-nrw.net/ & https://moodle.
lebenshilfe-online-campus.de, einer modularen objektorientierten
Online-Lernumgebung.
(2) Die LH Bildung möchte dem/der Vertragspartner:in ihre
Lernmodule auf den Lernmanagementsystemen https://
moodle.lebenshilfe-nrw.net/ und https://moodle.lebenshilfe-
online-campus.de (nachfolgend „E-Learning-Plattform“)
entsprechend den nachfolgenden Bedingungen zur Nutzung
durch den/die Vertragspartner:in selbst oder auch deren
eigene Kunden:innen, Mitarbeiter:innen und ggf. weitere
von ihr ausgewählte Anwender:innen (nachfolgend „Anwender:
innen“) bereitstellen. Der/Die Vertragspartner:in
kann eine juristische oder natürliche Person sein und beabsichtigt,
die von der LH Bildung entwickelte E-Learning-Plattform
zur Weiterbildung eigener Anwender:innen oder für
sich selbst zu nutzen.
(3) Die E-Learning-Plattform ermöglicht es den Anwender:innen,
Kurse und Veranstaltungen aus unterschiedlichen sozialen
Bereichen und Berufen zu belegen, an diesen online
teilzunehmen und bei erfolgreicher Lernkontrolle Zertifikate
zu erwerben.

§ 2 Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung zu der E-Learning-Plattform der LH Bildung
erfolgt über das Internet unter den in vorstehendem § 1 Absatz
(1) stehenden Adressen. Mit der elektronischen Anmeldung
erkennen die Vertragspartner:innen und Anwender:innen
unsere AGB an und verpflichten sich insbesondere zur
Nutzung unserer E-Learning Plattform sowie der fristgerechten
Zahlung der entsprechenden Gebühren und Kosten.
Der Zugang der Anmeldeeingangsbestätigung bei dem/
der Vertragspartner:in gilt als Vertragsschluss. Ein Anspruch
auf Teilnahme besteht vor Vertragsschluss nicht.

§ 3 Nutzungsrechte

(1) Gegenstand der Leistung in diesem Besonderen Teil III.
der AGB ist die bis zur Zahlung der entsprechenden Lizenzgebühren
aufschiebend bedingte Übertragung einfacher,
nicht übertragbarer, zeitlich und inhaltlich auf die Dauer und
den Umfang der beschränkten Nutzungsrechte an der ELearning-
Plattform durch die LH Bildung an den/die Vertragspartner:
in.
(2) Der/Die Vertragspartner:in ist nach entsprechender Zahlung
der vertraglich festgelegten Lizenzgebühren berechtigt,
die ihm/ihr von der LH Bildung zur Verfügung gestellten
Lerninhalte auf der E-Learning-Plattform unter einer von
der LH Bildung zum Vertragsbeginn festzulegenden Unterdomain
im Rahmen der nachfolgend geregelten Anwenderkontingente
für die Anwender:innen zu nutzen und diesen
zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Der Umfang des Nutzungsrechts
richtet sich hierbei ausschließlich nach den in
Rechnung gestellten Lizenzen für die jeweilige Schulung.
Die Nutzung der Lerninhalte setzt einen Zugang zum Internet
mit entsprechender Soft- und Hardware und ggf. einen
Internetanschluss voraus, dessen Bereitstellung nicht Gegenstand
der von der LH Bildung angebotenen Leistung ist.
(3) Mit dem Erwerb von Lizenzen ist der/die Vertragspartner:
in nicht zum Abruf bestimmter Anwenderkontingente
verpflichtet. Der/Die Vertragspartner:in erwirbt das Nutzungsrecht
an den Lernmodulen auf der E-Learning-Plattform
jedoch stets nur für die in der Bestellung jeweils angegebene
Anzahl der Anwender:innen und für die in der Bestellung
jeweils angegebene Schulung.
(4) Die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist dem/
der Vertragspartner:in ebenso wie eine Unterlizenzierung
untersagt. Der/Die Vertragspartner:in erwirbt kein ausschließliches
Nutzungsrecht. Er/Sie ist vielmehr neben unseren
anderen Vertragspartner:innen berechtigt, die Lernmodule
und ihre Inhalte einer bestimmten Anzahl von Anwendern:
innen zugänglich zu machen.
(5) Die Anzahl der einzelnen zur Nutzung der Lernmodule
berechtigten Anwender:innen darf die Anzahl der ggf. im Zusammenhang
mit der Bestellung des/der Vertragspartner:in
genannten Anwender:innen nicht übersteigen.
(6) Die Verbreitung oder das öffentliche Zugänglichmachen
der E-Learning-Plattform, der darauf befindlichen Lernmodule
oder einzelner Teile oder Inhalte hieraus ist dem/der
Vertragspartner:in ohne ausdrückliche Zustimmung der LH
Bildung nicht gestattet. Der/Die Vertragspartner:in darf die
Inhalte der Lernmodule nur insoweit vervielfältigen, als die
jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung durch die zugelassene
Anzahl von Anwender:innen unabdingbar notwendig
ist. Hierzu zählt nach dem Verständnis der LH Bildung
ausschließlich die Installation der Lernmodule und das Laden
dieser in den jeweiligen Arbeitsspeicher. Eine darüberhinausgehende
Vervielfältigung ist untersagt. Dies gilt auch
für die Anfertigung von Sicherungskopien.
(7) Die LH Bildung ist berechtigt, den Zugang zu den Lerninhalten
in Teilen oder ganz zu untersagen, wenn der Verdacht
besteht, dass der/die Vertragspartner:in oder Dritte über
den Zugang der E-Learning-Plattform die Inhalte der E-Learning-
Plattform entgegen dieser Vereinbarung oder unter
Verletzung der Rechte der LH Bildung nutzen oder zu nutzen
beabsichtigen.
(8) Der/Die Vertragspartner:in darf das ihm/ihr übertragene
Nutzungsrecht an den Lernmodulen einschließlich deren Inhalte
nicht an Dritte veräußern, verschenken, vermieten,
verleasen oder sonst wie weitergeben. Der/Die Vertragspartner:
in wird die E-Learning-Plattform und die Lernmodule
nicht unter einer anderen als der von der LH Bildung vorgegebenen
Domain betreiben und diese auch nicht durch
Dritte betreiben lassen.
(9) Dem/Der Vertragspartner:in ist bekannt, dass die Inhalte
106
der E-Learning-Plattform und der Lernmodule urheberrechtlich
geschützt sind. Der/Die Vertragspartner:in wird/
werden die Inhalte und Daten der einzelnen Lernmodule der
E-Learning-Plattform daher weder isoliert noch insgesamt
vervielfältigen, nachbilden und/oder selbst verbreiten oder
öffentlich zugänglich machen. Der/Die Vertragspartner:in
wird seine/ihre Anwender:innen und Erfüllungsgehilfen:innen
zur Einhaltung des Urheberrechtsschutzes verpflichten.

§ 4 Anwenderzahlen / Kontingente

(1) Die Nutzungsrechte an den jeweiligen bestellten Schulungen
sind an eine bestimmte Anzahl von Anwender:innen geknüpft.
(2) Maßgeblich ist die auf der jeweiligen Bestellung des/der
Vertragspartners:in angegebene Zahl der Anwender:innen.
(3) Der/Die Vertragspartner:in wird/werden die E-Learning-
Plattform und die Lernmodule weiteren als in der Bestellung
angegebenen Anwendern:innen nicht zur Verfügung stellen
oder diesen den Zugang zu der E-Learning-Plattform überlassen.
Nimmt ein/eine Anwender:in keine Leistungen der
E-Learning-Plattform in Anspruch oder bricht ein/eine Anwender:
in eine Schulung vorzeitig ab, so ist eine Übertragung
der Nutzungsrechte auf einen/eine anderen/andere
Anwender:in ausgeschlossen.
(4) Die einzelnen Anwender:innen müssen von der LH Bildung
freigeschaltet werden. Der/Die Vertragspartner:in wird
daher nach Bestellung der Zahl der Anwender:innen die Namen
und E-Mail-Adressen der jeweiligen Anwender:innen an
die LH Bildung übermitteln. Die von dem/der Vertragspartner:
in an die LH Bildung übermittelten Namen und E-Mail-
Adressen der Anwender:innen sind verbindlich und können
nicht geändert werden. Eine Änderung der E-Mail-Adressen
der Anwender:innen ist auf Wunsch des/der betreffenden
Anwender:in möglich. Die LH Bildung sichert eine Freischaltung
der angemeldeten Anwender:innen im Rahmen des
von dem/der Vertragspartner:in erworbenen Anwender:innenkontingentes
binnen fünf Werktagen
zu. Die Nutzung der E-Learning-Plattform durch den/
die Anwender:in ist erst nach erfolgter Freischaltung möglich.
Dasselbe gilt für eine Nutzung des/der Vertragspartners:
in für sich selbst.
(5) Dem/Der Vertragspartner:in werden mit Erwerb eines
Anwender:innenkontingentes jeweils zwei kostenfreie Trainerlizenzen
zur Verfügung gestellt. Mit Hilfe der Trainerlizenzen
wird es dem/der Vertragspartner:in ermöglicht, die Teilnahme
und den Arbeitsfortschritt der eingetragenen Anwender:
innen an den angebotenen Schulungen einzusehen
und die jeweiligen Lernerfolge der Anwender:innen zu kontrollieren.
Die Anzahl der Trainerlizenzen ist unabhängig von
der Wahl des jeweiligen Anwender:innenkontingents.

§ 5 Berechnung und Zahlung

(1) Das Entgelt für die Nutzung der Lernmodule ergibt sich
aus dem Vertrag der Parteien und ist nach Rechnungsstellung
im Voraus für die gebuchten Anwender:innenkontingente
an die LH Bildung zu zahlen.
(2) Im Falle des Zahlungsverzuges behält sich die LH Bildung
vor, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen und
den/die Vertragspartner:in und seine Anwender:innen vom
weiteren Zugang nach vorheriger Androhung zumindest in
Textform (§ 126b BGB) auszuschließen. Der/Die Vertragspartner:
in bleibt in einem solchen Fall zur Zahlung der Nutzungsgebühr
in dem vertraglich vereinbarten Umfang verpflichtet.
Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche
durch die LH Bildung bleibt hiervon unberührt.

§ 6 Nutzungsbedingungen der E-Learning-Plattform

(1) Die Nutzung der E-Learning-Plattform kann nur nach erfolgter
Zustimmung des/der jeweiligen Anwenders:in zu den
auf der E-Learning-Plattform veröffentlichten Nutzungsbedingungen
erfolgen.
(2) Der/Die Vertragspartner:in wird darauf hingewiesen,
dass die auf der E-Learning-Plattform bereit gehaltenen Materialien
gleich welcher Art ausschließlich im unmittelbaren
Zusammenhang mit dem jeweiligen Qualifizierungsangebot
genutzt werden dürfen und diese nicht für andere Zwecke
vervielfältigt, verkauft, übertragen, publiziert oder anderweitig
zur Verfügung gestellt werden dürfen.
(3) Der/Die Vertragspartner:in ist weiter verpflichtet, die
ihm/ihr überlassenen Zugangsdaten gegen Zugriffe Dritter
zu sichern. Der/Die Vertragspartner:in haftet gegenüber der
LH Bildung für jeglichen unberechtigten Zugriff, sofern der/
die Vertragspartner:in nicht alles ihm/ihr zumutbare getan
hat, um einen Missbrauch durch Dritte zu verhindern. Als
zumutbar gilt hierbei mindestens dasjenige, was der/die Vertragspartner:
in in eigenen Angelegenheiten an Sorgfalt üblicherweise
walten lässt, mindestens aber ein Maßstab der
Sorgfältigkeit ordentlicher Kaufleute entsprechend.
(4) Sind dem/der Vertragspartner:in Hinweise für einen
Missbrauch bekannt oder hat der/die Vertragspartner:in begründeten
Verdacht, dass missbräuchlich auf die E-Learning-
Plattform zugegriffen wird, hat er dies der LH Bildung
unverzüglich mitzuteilen und bis zur Aufklärung des Missbrauchsverdachts
den Zugang zu den betroffenen Lerninhalten
zu sperren.

§ 7 Instandhaltung

(1) Die LH Bildung ist zur Aufrechterhaltung der vertraglich
vereinbarten Beschaffenheit der E-Learning-Plattform
während der Vertragslaufzeit (nachfolgend „Instandhaltung“)
verpflichtet. Zur Erfüllung der uns obliegenden
Pflicht zur Instandhaltung werden wir die nach dem Stand
der Technik erforderlichen Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
durchführen.
(2) Die LH Bildung ist zu einer Änderung oder einer Anpassung
der E-Learning-Plattform nur dann verpflichtet, wenn
eine solche Änderung oder Anpassung zur Instandhaltung
der E-Learning-Plattform nach dem Stand der Technik erforderlich
ist. Im Übrigen ist die LH Bildung zu einer Änderung,
Anpassung und Weiterentwicklung der Software nur
dann verpflichtet, wenn die Parteien dies gesondert vereinbaren.
Ohne eine solche gesonderte Vereinbarung ist die
LH Bildung insbesondere nicht zu einer Weiterentwicklung
der E-Learning-Plattform verpflichtet.

§ 8 Rücktrittsrecht

(1) Die LH Bildung räumt dem/der Vertragspartner:in ein
Rücktrittsrecht von 14 Tagen beginnend ab dem Zeitpunkt
der Bestellung der Anwender:innenkontingente ein. Das
Rücktrittsrecht soll es dem/der Vertragspartner:in ermöglichen
die Inhalte der E-Learning-Plattform einzusehen, ohne
an sein/ihr Vertragsangebot gebunden zu sein. Der/Die Vertragspartner:
in muss den Rücktritt vor Ablauf von 14 Tagen
ab dem Tag des Absendens der Bestellung in Textform (§
126b BGB) gegenüber der LH Bildung erklären. Auf den Tag
der Bestellannahme kommt es für die Fristberechnung nicht
an. Die Angabe von Gründen ist bei der Rücktrittserklärung
nicht erforderlich. Ein teilweiser Rücktritt ist nur insoweit
möglich, als nach erfolgtem Rücktritt noch mindestens eines
der von der LH Bildung angebotenen Anwender:innenkontingente
bei dem/der Vertragspartner:in verbleibt. Eine Aufspaltung
der Anwender:innenkontingente ist nicht möglich.
(2) Im Falle des rechtzeitigen und wirksamen Rücktritts des/
der Vertragspartner:in sind alle in Bezug auf das rückabzuwickelnde
Vertragsverhältnis ausgetauschten Leistungen
beider Parteien zurückzugewähren. Der/Die Vertragspartner:
in und seine Anwender:innen haben im Fall des Rücktritts
kein Nutzungsrecht an der E-Learning-Plattform. Bereits
begonnene Kurse und Lehrgänge verfallen. Erworbene
Zertifikate werden im Falle des Rücktritts nicht ausgestellt.
Bereits gezahlte Lizenzgebühren werden von der LH Bildung
an den/die Vertragspartner:in zurückerstattet. Der/Die Vertragspartner:
in wird seine/ihre Anwender:innen im Falle des
Rücktritts auf den Rücktritt und den Wegfall des Nutzungsrechts
hinweisen.

§ 9 Gewährleistung

(1) Sollte der/die Vertragspartner:in Mängel an der E-Learning-
Plattform feststellen, so hat der/die Vertragspartner:in
diese der LH Bildung unverzüglich zumindest in Textform
(§ 126b BGB) anzuzeigen.
(2) Die LH Bildung ist verpflichtet, die angezeigten Mängel an
der E-Learning-Plattform und an der Dokumentation innerhalb
einer angemessenen Frist zu beheben. Im Rahmen der
Mängelbeseitigung hat die LH Bildung ein Wahlrecht zwischen
Nachbesserung und Ersatzlieferung. Die Kosten der
Mängelbeseitigung trägt die LH Bildung.
(3) Der/Die Vertragspartner:in hat der LH Bildung den zum
Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Zugriff auf
die E-Learning-Plattform jederzeit zu ermöglichen.
(4) Der/Die Vertragspartner:in ist nicht dazu berechtigt, eine
Minderung dadurch geltend zu machen, dass er/sie den Minderungsbetrag
von der laufenden Lizenzgebühr eigenständig
abzieht. Der bereicherungsrechtliche Anspruch des/der
Vertragspartners:in, den aufgrund einer berechtigten Minderung
zu viel gezahlten Teil der Miete zurückzufordern,
bleibt hiervon unberührt.
(5) Im Falle des Fehlschlags der geschuldeten Mangelbeseitigung
ist der/die Vertragspartner:in zur außerordentlichen
Kündigung des Vertrages über die Nutzung der E-Learning-
Plattform berechtigt. Ein Fehlschlag der Mangelbeseitigung
liegt insbesondere dann vor, wenn die Mangelbeseitigung
für die LH Bildung unmöglich ist, wenn die LH Bildung die
Mängelbeseitigung verweigert oder wenn die Mangelbeseitigung
durch die LH Bildung aus sonstigen Gründen für den/
die Vertragspartner:in unzumutbar ist.

§ 10 Haftung

(1) Die LH Bildung haftet unbeschränkt:
• bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
• im Rahmen einer von ihr ausdrücklich übernommenen Garantie;
• für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit;
• für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen
Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des
Vertrages über die lizensierte Nutzung der E-Learning-
Plattform überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der/die Vertragspartner:in regelmäßig vertraut
und vertrauen darf (Kardinalpflicht), jedoch begrenzt auf
den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise
zu erwartenden Schaden;
• nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Im Übrigen ist eine Haftung der LH Bildung ausgeschlossen.
Insbesondere haftet die LH Bildung nicht für bereits bei
Vertragsschluss vorhandene Mängel, soweit kein Fall der
vorstehenden § 10 Abs. 1 gegeben ist. Weiterhin übernimmt
die LH Bildung darüber hinaus keinerlei Gewähr für die Richtigkeit
der auf der E-Learning-Plattform eingestellten Inhalte
oder Beiträge, sofern nicht eine Haftung gemäß der obigen
Aufzählung anzunehmen ist. Dies gilt insbesondere auch für
den Fall, dass die Inhalte und Beiträge durch den/die Vertragspartner:
in verändert wurden bzw. durch den/die Vertragspartner:
in erstellte Inhalte und Beiträge auf Wunsch in
die E-Learning-Plattform eingearbeitet worden sind.
(3) Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend
für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter,
gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der LH Bildung.

§ 11 Rückgabe und Löschung
(1) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses über die
Nutzung der E-Learning-Plattform ist der/die Vertragspartner:
in verpflichtet, die Nutzung der der E-Learning-Plattform
einzustellen und die der E-Learning-Plattform sowie
sämtliche den Anwender:innen überlassenen Unterlizenzen,
Dokumentationen, Materialien und sonstige Unterlagen an
die LH Bildung zurückzugeben. Die Rückgabe erfolgt auf eigene
Kosten des/der Vertragspartners:in.
(2) Sämtliche von der LH Bildung an den/die Vertragspartner:
in und auch von dem/der Vertragspartner:in an die Anwender:
innen gewährte Unterlizenzen und E-Learning-Plattform
Zugänge verfallen spätestens 2 Jahre nach Vertragsbeginn.
Dies gilt auch für noch nicht genutzte/aktivierte
Lizenzen und/oder Zugänge, sollten diese nicht rechtzeitig
vor Ablauf genutzt oder neu erworben werden.
(3) Jede Nutzung der E-Learning-Plattform nach Beendigung

des Mietverhältnisses ist unzulässig.

Stand: November 2024.

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Allgemeine Geschäfts-Bedingungen

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für einen Vertrag mit uns.
Im Text steht:
Das machen wir für Sie.
Und im Text steht auch:
das müssen Sie machen.
Man nennt das:
Allgemeine Geschäfts-Bedingungen
und Teilnahme-Bedingungen.

Vertrag Bildun
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Vielleicht möchten Sie
ein Seminar bei uns machen.
Dann müssen Sie
mit diesen Regeln einverstanden sein.
Und Sie müssen sich an diese Regeln halten.
Deshalb ist das ein wichtiger Text.

Daumen hoch
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Leichte Sprache und Rechts-Gültigkeit
Dieser Text in Leichter Sprache
ist zusätzlich.
Es gibt diesen Text auch in schwerer Sprache.
Der Text in schwerer Sprache ist rechts-gültig.
Das bedeutet:
Bei Gericht ist der Text in schwerer Sprache gültig.

Achtung
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Richterin
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Tipp: Wie Sie diesen Text lesen

Übersetzung vom Text in schwerer Sprache
Diesen Text gibt es auch in schwerer Sprache.
Jede Regel steht auch
im Text in schwerer Sprache.
Manche Wörter in schwerer Sprache
sind sehr wichtig.
Deshalb schreiben wir diese Wörter
auch im Text in Leichter Sprache.
So erkennen Sie die Wörter im Text wieder.

Übersetzung
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Wort-Erklärungen
Wir erklären Wörter.
Sie können die Wörter nachlesen.
Wörter mit Erklärungen sehen so aus:
Die Wörter haben einen gelben Hintergrund.
So wie hier
.
Klicken Sie auf das Wort.
Dann kommen Sie zur Erklärung.

Leichte Sprache
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Geschlechter-gerechte Sprache
Das bedeutet:
Man schreibt zum Beispiel:
Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Oder man macht ein Sternchen im Wort.
Und schreibt danach: innen.
Zum Beispiel so:
Teilnehmer*innen.
Damit will man sagen:
Es sind immer Frauen und Männer gemeint.

Das ist vielen Menschen wichtig.
Uns auch.
Frauen waren nämlich früher oft nicht gemeint.
Das darf heute nicht mehr so sein.

schreiben
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Mann im Rollstuhl und Frau
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Wen wir meinen
Wir meinen alle Menschen:

  • Frauen
  • Männer und Menschen
  • mit beiden Geschlechtern
Mann
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Warum wir geschlechter-gerechte Sprache
nicht benutzen

Wir meinen alle Menschen.
Aber wir schreiben nicht alle auf.
Wir möchten die Texte einfach schreiben.
Kurze Sätze sind nämlich leichter zu lesen.

Text aufklappen
Dieser Text ist sehr lang.
Wir erklären nämlich viele Dinge.
Deshalb haben wir den meisten Text eingeklappt.

Klicken Sie eine Überschrift an.
Dann können Sie den Text aufklappen.
Und Sie können den ganzen Text lesen.

Pfeil

Seminare bei der Lebenshilfe Bildung NRW
Bei der Lebenshilfe Bildung
kann man Kurse machen.
Ein anderes Wort für einen Kurs ist:
Seminar.
Es gibt verschiedene Arten von Seminaren.
Wir schreiben in diesem Text immer Seminar.
Wir meinen aber alle Arten von Seminaren.

Seminar
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Im Programm stehen:

  • Seminare:
    Ein Seminar ist ein Kurs
    über ein bestimmtes Thema.
  • Lehrgänge:
    Ein Lehrgang ist ein Seminar

    für mehrere Tage.

    Man lernt etwas über ein

    bestimmtes Thema.
  • Zertifikats-Kurse:
    Ein Zertifikats-Kurs ist eine Weiter-Bildung.

    Am Ende von der Weiter-Bildung

    bekommt man eine Urkunde.

    Ein anderes Wort für Urkunde ist:

    Zertifikat.


Seminar
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Gesprächs-Runde
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Urkunde
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1. Anmeldung

Sie melden sich für etwas bei uns an?
Dann bedeutet das:

  • Sie sind mit unseren Regeln einverstanden.
  • Sie bezahlen pünktlich.
  • Sie kommen zu Ihrem Seminar.
Gut
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Anmelde-Formular ausfüllen
Es gibt ein Anmelde-Formular
im Programm-Heft.
Füllen Sie das Anmelde-Formular aus.
Unterschreiben Sie das Anmelde-Formular.
Schicken Sie das Anmelde-Formular
an die Lebenshilfe Bildung NRW.

Anmelde-Formular
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Anmelde-Formular mit der Post schicken Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH
Abtstraße 21
50354 Hürth

Brief
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Anmelde-Formular als Fax schicken
Fax-Nummer:
02233 93245-732

Fax
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Anmelde-Formular als E-Mail schicken
E-Mail-Adresse:
nflbnshlf-nrwd

E-Mail
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Die Anmeldung ist ein Vertrag

Wenn wir Ihre Anmeldung bekommen haben,
dann gilt Ihre Anmeldung.
Das ist wie ein Vertrag.
Sie bekommen eine Anmelde-Bestätigung von uns.

Vertrag
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Wenn das Seminar trotzdem ausfällt

Vielleicht kann das Seminar trotzdem
nicht gemacht werden.
Zum Beispiel:
Die Seminar-Leitung wird krank.
Dann fällt das Seminar aus.
Und Sie bekommen Ihr Geld zurück.
Oder es gibt einen neuen Termin für das Seminar.

Seminar Absage
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Anmelde-Bestätigung abwarten

Vielleicht haben Sie die Anmeldung abgeschickt.
Jetzt denken Sie:
Ich kann auf jeden Fall beim Seminar teilnehmen.
Das ist nicht so.
Zuerst schicken wir Ihnen einen Brief.
Diesen Brief nennen wir:
Anmelde-Bestätigung
.
Dann können Sie am Seminar teilnehmen.

Brief
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2. Widerrufs-Recht

Sie dürfen Ihre Anmeldung zurück-nehmen Vielleicht haben Sie
das Anmelde-Formular abgeschickt.
Aber Sie haben es sich anders überlegt.
Und Sie wollen den Kurs doch nicht machen.
Dann dürfen Sie Ihre Anmeldung zurück-nehmen.
Ein anderes Wort für zurück-nehmen ist:
wider-rufen.

Halt Stopp
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So lange können Sie
Ihre Anmeldung wider-rufen

Sie haben das Anmelde-Formular abgeschickt.
Danach haben Sie 14 Tage Zeit.
Das sind zwei Wochen.
So lange können Sie Ihre Anmeldung wider-rufen.

Vertrag widerrufen
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Wichtig:

  • Sie müssen recht-zeitig
    Bescheid sagen.
  • Sie müssen aufschreiben:
    Ich möchte den Kurs doch nicht machen.
  • Das brauchen Sie nicht sagen:
    Warum möchten Sie das Seminar

    doch nicht machen.
14 Tage
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Schreiben
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Schicken Sie die den Widerruf zu uns

  • Mit der Post
  • Als Fax.
  • Oder als E-Mail.

Wohin genau?
Das steht oben in der Regel 1.

Brief, E-Mail, Fax
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3 Umbuchung

Jemand soll für Sie zum Seminar kommen
Sie haben sich zum Seminar angemeldet.
Das bedeutet:
Sie selbst kommen zum Seminar.
Es soll jemand anders für Sie zum Seminar kommen.
Das nennen wir: Umbuchung.
Das kostet extra Geld.
Die Umbuchung kostet 25 Euro.
Das Geld nennen wir:
Bearbeitungs-Gebühr.

25 Euro
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4. Rücktritt

Vom Seminar wieder abmelden
Sie können sagen:
Ich komme nicht zum Seminar.
Das nennen wir:
Rücktritt.

Rücktritt
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Das müssen Sie tun
Sie müssen uns schreiben.
Die Adressen stehen oben im Text.

Schreiben
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Geld bezahlen bei einem Rücktritt
Sie melden sich vom Seminar ab.
Das kostet 25 Euro.
Wir nennen das: Storno-Gebühr.

25 Euro
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Manchmal kostet der Rücktritt noch mehr.
Wenn der Rücktritt nämlich
4 Wochen vor dem Seminar ist.
Lesen Sie jetzt:
Wie viel Sie bei einem späten Rücktritt bezahlen müssen.

mehr bezahlen
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Rücktritt 30 Tage vorher
Das Seminar ist in 30 Tagen.
Das sind 4 Wochen.
Oder noch eher.
Jetzt melden Sie sich ab.

4 Wochen
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Sie müssen
die Hälfte
von der Seminar-Gebühr

bezahlen.

Die Hälfte
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Wie viel ist die Hälfte von Ihrer Seminar-Gebühr?
Fragen Sie nach.
Hier schreiben wir Beispiel für die Hälfte:

Geld bezahlen
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100  Euro
Seminar-Gebühr

Pfeil

4 Wochen vorher Rücktritt

Pfeil

50 Euro trotzdem bezahlen

Rücktritt 14 Tage vorher
Das Seminar ist in 14 Tagen.
Das sind 2 Wochen.
Oder noch eher.

2 Wochen
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Jetzt melden Sie sich ab.
Sie müssen
drei viertel
von der Seminar-Gebühr

bezahlen.

drei-viertel
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Wie viel sind drei viertel von Ihrer Seminar-Gebühr?
Fragen Sie nach.
Hier schreiben wir Beispiel für drei viertel:

Geld bezahlen
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100 Euro
Seminar-Gebühr

Pfeil

2 Woche vorher Rücktritt

Pfeil

75 Euro trotzdem bezahlen

Rücktritt 7 Tage vorher
Das Seminar ist in 7 Tagen.
Das ist 1 Woche.
Oder noch eher.
Jetzt melden Sie sich ab.

1 Woche
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Sie müssen
die ganze Seminar-Gebühr
bezahlen.
Man kann auch sagen:
Sie müssen das Seminar trotzdem bezahlen.

Ganz
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Wie viel ist Ihre ganze Seminar-Gebühr?
Fragen Sie nach.
Hier schreiben wir Beispiel:

Geld bezahlen
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100 Euro Seminar-Gebühr

Pfeil

eine Woche vorher Rücktritt

Pfeil

100 Euro trotzdem bezahlen

Rücktritt bei Seminaren mit vielen Terminen
Wir haben auch Seminare mit vielen Terminen.
Manchmal sind die Termine über 2 Jahre.
Vielleicht haben Sie mit so einem Seminar
schon angefangen.
Und Sie waren schon bei Seminaren.
Aber dann möchten Sie wieder aufhören.
Sie bekommen einen Teil vom Geld zurück.
Aber nicht alles.

mehrere Termine
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Wie viel Sie trotzdem bezahlen müssen?
Das steht in den Regeln vom Rücktritt.
Sie können auch nachfragen:
Wie viel muss ich trotzdem bezahlen?

reden
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5. Änderungen und Absagen

Wenn etwas mit dem Seminar nicht klappt
Wir sagen Ihnen sofort Bescheid
bei Änderungen oder Absagen.
Wir schreiben Ihnen.
Oder wir rufen Sie an.

Beschied sagen
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Änderungen beim Seminar sind erlaubt
Vielleicht passiert das einmal:
Sie haben sich für ein Seminar angemeldet.
Aber danach müssen wir etwas
bei diesem Seminar verändern.
Das dürfen wir.

telefonieren
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Termin vom Seminar verschieben
Wir dürfen den Termin
vom Seminar verschieben.

Termin verschieben
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Anderen Lehrer nehmen
Wir dürfen auch einen anderen Lehrer
für das Seminar nehmen.

Lehrer wechseln
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Andere Veränderungen
Wir dürfen auch etwas anderes verändern.
Sie können sich deswegen
nicht abmelden.

Veränderungen
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Vielleicht gefällt Ihnen die Veränderung nicht.
Und Sie möchten sich trotzdem abmelden.
Dann müssen Sie aber Geld bezahlen.
Dann sind nämlich die Regeln
für den Rücktritt gültig.
Lesen Sie dazu die Regeln bei Nummer 4.

Veränderung
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Warum wir Seminare absagen können
Es müssen eine bestimmte Zahl von Personen
an einem Seminar teilnehmen.
Das nennt man:
Mindest-Teilnehmerzahl.

Seminare
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Vielleicht gibt es bei einem Seminar
zu wenig Anmeldungen.
Dann können wir das Seminar absagen.

Wir können auch
die Teilnehmer aus 2 Seminaren
in ein Seminar schicken.
Das nennen wir:
Angebote zusammen-legen

Seminare
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Seminare zusammenlegen
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Das gilt in diesem Fall für Sie:
Wenn wir ein Seminar absagen
Vielleicht haben wir Ihr Seminar abgesagt.
Aber es gibt in einem anderen Seminar
noch einen freien Platz.
Dann nehmen Sie
an dem anderen Seminar teil.

Seminare
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Wenn es kein anderes Seminar für Sie gibt.
Dann fällt das Seminar aus.
Sie brauchen das Seminar nicht bezahlen.

Vielleicht haben Sie das Seminar schon bezahlt.
Dann bekommen Sie Ihr Geld zurück.

Geld zurück
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6. Seminar-Gebühren und Zahlungs-Bedingungen Regeln für das Bezahlen

Regeln für das Bezahlen

viel Geld
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Preis für das Seminar
Wir haben an verschiedenen Orten Infos
über unsere Seminare:

  • Im Programm-Heft.
    Auf Info-Zetteln.
  • Auf unserer Internet-Seite
Seminar-Infos
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Seminar
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Es steht immer ein Preis dabei.
Der Preis gilt immer für eine Person.

Preis für eine Person
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Umsatz-Steuer für Übernachtung und Verpflegung
Wir schreiben extra auf:
So viel kostet die Übernachtung.
Und so viel kostet die Verpflegung.
Wir schreiben den Gesamt-Preis auf.
Sie müssen den Gesamt-Preis bezahlen.

viel Geld
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Verpflegung / Übernachtung
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Ein Teil vom Gesamt-Preis
ist die Umsatz-Steuer.
Die Umsatz-Steuer ist Geld.
Das Geld bekommt das Finanz-Amt.

Umsatz-Steuer
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Es gibt ein Gesetz dafür.
An dieses Gesetz halten wir uns.
Das Gesetz heißt:
Umsatz-Steuer-Gesetz.

Gesetzbuch
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Rechnung für das Seminar sofort bezahlen
Sie bekommen eine Rechnung von uns.
Jede Rechnung von uns hat eine andere Nummer.
Das nennt man:
Rechnungs-Nummer.

Rechnung
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Bezahlen Sie die Rechnung sofort.
Machen Sie eine Überweisung
auf unser Konto.
Das ist ein Formular von der Bank.

Seminar
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Sie brauchen unsere Konto-Nummer.
Man sagt auch: IBAN-Nummer.
Die Konto-Nummer
lesen Sie auf der letzten Seite.

Banküberweisung
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Schreiben Sie auch auf die Überweisung:

  • Wer am Seminar teilnimmt.
  • Die Rechnungs-Nummer.

Die Rechnungs-Nummer steht auf der Rechnung.

Wenn Sie die Rechnung nicht bezahlen
Vielleicht haben Sie die Rechnung
schon bekommen.
Aber Sie haben das Seminar
noch nicht bezahlt.
Dann erinnern wir Sie daran.
Sie bekommen noch einen Brief von uns.
Wir erinnern Sie an das Bezahlen.

Mahnung
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Die Erinnerung kostet 5 Euro.
Das nennt man: Mahn-Gebühr.
Die Mahn-Gebühr müssen Sie auch bezahlen.
Jede neue Erinnerung kostet wieder 5 Euro.

Mahn-Gebühr
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Wenn Sie ein Seminar nicht zu Ende machen
Vielleicht werden Sie krank beim Seminar.
Oder es gibt einen anderen Grund.
Und deshalb machen Sie das Seminar nicht zu Ende.
Dann möchten Sie die Seminar-Gebühr
zurück-bekommen.
Das geht nicht.
Wir behalten trotzdem
die ganze Seminar-Gebühr von Ihnen.

Krank
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viel Geld
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7. Übernachtung und Unterkunft

Infos über Tagungs-Häuser
Die Kurse sind in Tagungs-Häusern.
Ein Tagungs-Haus ist wie ein Hotel.
Man kann dort nämlich übernachten.

Hotel
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Wir schreiben Infos über das Tagungs-Haus
ins Programm-Heft.
Oder auf den Info-Zettel.
Oder auf unsere Internet-Seite.

Info
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Einzel-Zimmer oder Doppel-Zimmer
Vielleicht kommen Sie von weiter weg.
Und Sie möchten im Tagungs-Haus übernachten.
Schreiben Sie auf Ihre Anmeldung:

  • Ich möchte ein Einzel-Zimmer.
  • Oder ich möchte ein Doppel-Zimmer.

Doppelzimmer
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Wenn alle Einzel-Zimmer besetzt sind
Sie möchten ein Einzel-Zimmer.
Aber es sind alle Einzel-Zimmer schon besetzt.
Dann bekommen Sie ein Einzel-Zimmer
in einem anderen Hotel.
Das andere Hotel ist in der Nähe
vom Tagungs-Haus.

kein Einzelzimmer
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Haus-Ordnung
Jedes Tagungs-Haus hat eine Haus-Ordnung.
Sie müssen sich an die Haus-Ordnung
vom Tagungs-Haus halten.

Haus-Ordnung
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8. Haftung

Verantwortung für Schäden
Vielleicht geht Ihnen etwas im Seminar kaputt.
Oder Sie verlieren etwas.
Dann übernehmen wir die Verantwortung dafür nicht.
Das bedeutet:
Sie bekommen von uns kein Geld
für einen Schaden.
Das bedeutet in schwerer Sprache:
Wir schließen die Haftung
für Schäden aus
.

nicht verstanden
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nicht bezahlen
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Wann wir doch für einen Schaden bezahlen
Dafür gibt es 3 Ausnahmen.

Ausnahme 1:
Jemand von uns hat absichtlich
etwas von Ihnen kaputt gemacht.
Das nennt man: vorsätzlich.

kaputt
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Ausnahme 2:
Jemand von uns hat überhaupt nicht aufgepasst.
Das nennt man grob fahrlässig.
Und deshalb ist etwas von Ihnen kaputt gegangen.

Ausnahme 3:
Sie haben sich verletzt.
Oder Sie sind in unserem Seminar
krank geworden.

Verletzung
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Mit Jemand von uns meinen wir:

  • Mitarbeiter
  • Lehrer
  • Assistenten

Oder eine andere Person
von der Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH.

jemand von uns
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9. Gerichts-Stand

Regeln für den Streit am Gericht
Gerichts-Stand bedeutet:
Ein Gericht soll
bei einem Streit mit einer Firma
entscheiden.
Man muss bei einem Streit
zum Gericht in der Stadt von der Firma
gehen.

streit
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Richterin
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Für uns gilt:
Die Lebenshilfe Bildung NRW
ist in der Stadt Hürth.
Deshalb muss man zum Gericht
in der Stadt Hürth gehen.
Aber nur:

  • Für einen Streit über einen Vertrag mit uns.
  • Und wenn das Gesetz den Streit erlaubt.

10. Hinweise zum Datenschutz

Infos über Sie sagen wir nicht weiter
Infos über eine Person heißen:
personen-bezogene Daten.

Diese Infos sind privat.
Jeder Mensch bestimmt selbst:

  • Eine Person darf diese Infos wissen.
  • Oder eine Person darf diese Infos nicht wissen.
ich
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Sie sagen uns viele Infos über sich.
Zum Beispiel:
Wo Sie wohnen.
Oder wann Sie Geburtstag haben.
Wir sagen diese Infos nicht weiter.
Das nennt man: Datenschutz.

Datenschutz
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Sie können noch mehr darüber
in unserer Datenschutz-Erklärung lesen.
Das ist ein Text.
In der Datenschutz-Erklärung steht:
Das machen wir mit den Infos über Sie.

Datenschutz-Erklärung
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Die Datenschutz-Erklärung
gibt es auch in Leichter Sprache.

Datenschutz-Erklärung in Leichter Sprache
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11. Hinweise zur Streit-Beilegung

Eine Schlichtungs-Stelle
kann bei einem Streit helfen.
Es gibt besondere Regeln im Gesetz.

Gesetzbuch
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Wir machen nur bei einem Streit
mit Ihnen bei einer Schlichtungs-Stelle mit.
Wir machen das nicht für andere.

Streit schlichten
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12. Sonstiges

Vielleicht ist einmal eine Regel
von unseren Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen
nicht mehr gültig.
Dann sind trotzdem die anderen Regeln
noch gültig.

Datenschutzhinweis

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