Mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds übernimmt das Land NRW die Hälfte der Weiterbildungskosten
(reine Seminarkosten ohne Unterkunft und Verpflegung) bis zu maximal 500 Euro. Angesprochen werden
sollen Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen, die länger als zwei Jahre an keiner beruflichen
Weiterbildung mehr teilgenommen haben und deren zu versteuerndes Einkommen maximal 40.000 Euro bzw. 80.000 Euro bei Paaren nicht übersteigt. Mit dem Projekt Bildungsscheck will die NRW-Landesregierung die Weiterbildungsbereitschaft der Arbeitnehmer:innen erhöhen.
So funktioniert die Vergabe von Bildungsschecks:
Sollten Sie eine der vorgenannten Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen wollen, nehmen Sie bitte unbedingt vor der Beratung Kontakt (siehe unten) mit uns auf.
Die zugelassenen Beratungsstellen und weiter Informationen zum Bildungsscheck finden Sie unter:www.weiterbildungsberatung.nrw