Mit der E-Learning Schulung Basisqualifikation bieten wir Ihnen eine fundierte, online basierte Methode, zur Schulung Ihrer Mitarbeiter:innen an. Ihre Mitarbeiter:innen erwerben dadurch die Basisqualifikation zur Durchführung von Entlastungsleistungen gem. §§ 45a ff. SGB XI des Landes Hessen (PfluV).
Modul 9: enthält Impulse und Anregungen für eine Face-to-Face Schulungseinheit, die Sie als Träger durchführen müssen, um zusammen 40 Unterrichtseinheiten zu erreichen
Folgende Inhalte sind für Modul 9 relevant:
Das Modul 9 muss zwingend von einer Fachkraft durchgeführt und bescheinigt werden. Die Bescheinigung hierfür muss eigenständig erstellt werden und wird nicht über unsere Plattform zur Verfügung gestellt.
Die Bearbeitungszeit kann mit durchschnittlich* 12 Stunden angesetzt werden.
Diese Schulung richtet sich an Dienstleistungsunternehmen und Träger, die Entlastungsleistungen zur Unterstützung im Alltag (nach § 45b), anbieten.
129,40 € inkl. MwST, je Schulung. Staffelpreise auf Anfrage möglich.
Was sind anerkannte Unterstützungsangebote?
Angebote zur Unterstützung im Alltag, auch als Entlastungs- und Betreuungsangebote bekannt, wurden vom Gesetzgeber mit Inkrafttreten des Ersten Pflegestärkungsgesetzes (PSG I) vom 17. Dezember 2014 eingeführt. Die Unterstützungsangebote richten sich an pflegebedürftige Personen aller Pflegegrade 1 bis 5, sowie an pflegende Angehörige, zu deren Entlastung. Dabei handelt es sich um folgende Angebotstypen:
Betreuungsangebote
In Hessen wurden die bundesgesetzlichen Regelungen durch das Inkrafttreten der Pflegeunterstützungsverordnung (PfluV) vom 25. April 2018 erlassen und werden von den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Demnach können Betreuungsangebote, als Gruppenbetreuung mit mindestens drei pflegebedürftigen Personen oder Einzelbetreuung mit höchstens zwei pflegebedürftigen Personen, angeboten werden.
Angebote zur Entlastung von Pflegenden
Angebote zur Entlastung von pflegenden Angehörigen beinhalten, neben der Unterstützung im Pflegealltag und der Bewältigung der Pflegeverantwortung, die Begleitung und Beratung zur Selbsthilfe sowie die Inanspruchnahme weiterer Hilfeangebote.
Angebote zur Entlastung von pflegebedürftigen Personen
Angebote zur Entlastung von pflegebedürftigen Personen können sich auf die hauswirtschaftliche Unterstützung oder auf individuelle Hilfe ausrichten, um anerkennungsfähig zu sein. Hauswirtschaftliche Unterstützung meint Leistungen, die es der pflegebedürftigen Person ermöglicht, so lange wie möglich, in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben. Die individuelle Hilfe stärkt und festigt vorhandene Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person (unter anderem ihre Kommunikationsfähigkeit, ihre Fähigkeit zur Wahrnehmung individueller Bedürfnisse sowie die Möglichkeit der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben). Nicht dazu zählen Dienstleistungen, die keinen Bezug zur täglichen Versorgung haben, zum Beispiel, die Instandhaltung von Gebäuden und Außenanlagen.
Welche Voraussetzungen müssen Anbieter:innen gesetzlich erfüllen?
Die Pflegeunterstützungsverordnung (PfluV) ist die Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch in Hessen. Sie regelt die Anerkennung von Unterstützungsangeboten sowie die Förderung der Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen in Hessen und ist zum 25. April 2018 unbefristet in Kraft getreten.
Quelle unter: Unterstützungsangebote im Alltag
Klicken Sie bitte hier, wenn Sie sich eine kurze Vorschau der Schulung ansehen möchten.