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Basisqualifikation „Unterstützung im Alltag“

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Unterstützung im Alltag
Unterstützung im Alltag
© David Maurer / Lebenshilfe

Mit der E-Learning-Schulung Basisqualifikation bieten wir Ihnen eine fundierte, online basierte Methode, zur Schulung Ihrer Mitarbeiter:innen an. Ihre Mitarbeiter:innen erwerben dadurch die Basisqualifikation AnFöVO §45b (NRW) für die Vorbereitung auf die Erbringung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag.

Details zum Inhalt

Die Schulung besteht aus neun Modulen, von denen sieben als klassische E-Learning-Pakete erstellt sind.

Unsere E-Learning Pakete decken folgende Themen ab:

  • Modul 1:  Der Träger - Grundsätze und historischer Hintergrund der Eingliederungshilfe
  • Modul 2: Basiswissen über Behinderungs- und Krankheitsbilder
  • Modul 3: Grundlagen Hauswirtschaft und Hygiene
  • Modul 4: Rechtliche Grundlagen
  • Modul 5: Sozialraumorientierung und Vernetzung
  • Modul 6: Unterstützungsmöglichkeiten im Alltag
  • Modul 7: Kommunikation

Das Modul 8 bildet den Rahmen für einen Erste-Hilfe-Kursus, dessen Status in unserer Plattform hinterlegt werden kann.

Modul 9 enthält Impulse und Anregungen für eine Face-to-Face Schulungseinheit, die Sie als Träger durchführen müssen, um zusammen mit den erbrachten Erste-Hilfe-Kursen der Teilnehmer:innen, die geforderten 40 Unterrichtseinheiten zu erreichen.

Was sind anerkannte Unterstützungsangebote?

Angebote zur Unterstützung im Alltag, auch als Entlastungs- und Betreuungsangebote bekannt, wurden vom Gesetzgeber mit Inkrafttreten des Ersten Pflegestärkungsgesetzes (PSG I) vom 17. Dezember 2014 eingeführt. Die Unterstützungsangebote richten sich an pflegebedürftige Personen aller Pflegegrade 1 bis 5, sowie an pflegende Angehörige, zu deren Entlastung. Dabei handelt es sich um folgende Angebotstypen:

Betreuungsangebote

In Nordrhein-Westfalen wurden die bundesgesetzlichen Regelungen durch das Inkrafttreten der Ankerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) vom 1. Januar 2017 erlassen und werden von den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Demnach können Betreuungsangebote, als Gruppenbetreuung mit mindestens drei pflegebedürftigen Personen oder Einzelbetreuung mit höchstens zwei pflegebedürftigen Personen, angeboten werden.

Angebote zur Entlastung von Pflegenden

Angebote zur Entlastung von pflegenden Angehörigen beinhalten, neben der Unterstützung im Pflegealltag und der Bewältigung der Pflegeverantwortung, die Begleitung und Beratung zur Selbsthilfe sowie die Inanspruchnahme weiterer Hilfeangebote.

Angebote zur Entlastung von pflegebedürftigen Personen

Angebote zur Entlastung von pflegebedürftigen Personen können sich auf die hauswirtschaftliche Unterstützung oder auf individuelle Hilfe ausrichten, um anerkennungsfähig zu sein. Hauswirtschaftliche Unterstützung meint Leistungen, die es der pflegebedürftigen Person ermöglicht, so lange wie möglich, in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben. Die individuelle Hilfe stärkt und festigt vorhandene Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person (unter anderem ihre Kommunikationsfähigkeit, ihre Fähigkeit zur Wahrnehmung individueller Bedürfnisse sowie die Möglichkeit der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben). Nicht dazu zählen Dienstleistungen, die keinen Bezug zur täglichen Versorgung haben, zum Beispiel, die Instandhaltung von Gebäuden und Außenanlagen.

Welche Voraussetzungen müssen Anbieter:innen ­gesetzlich erfüllen?

Die Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) ist die Ver­ordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-­Westfalen. Sie regelt die Anerkennung von Unterstützungs­angeboten sowie die Förderung der Weiterentwicklung von Versorgungs­strukturen in Nordrhein-Westfalen und ist zum 1. Januar 2017 unbefristet in Kraft getreten.

Quelle unter: Unterstützungangebote im Alltag

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