02. Mai 2016
Mit der Fachtagung „Begleitete Reisen – MiLoG und Arbeitszeitgesetz – wohin soll die Reise gehen?“ motivierte die Lebenshilfe NRW rund 50 Teilnehmer, Reiseangebote für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen.
Mit der Fachtagung „Begleitete Reisen – MiLoG und Arbeitszeitgesetz – wohin soll die Reise gehen?“, im Haus Hammerstein in Hückeswagen, motivierte die Lebenshilfe NRW rund 50 Teilnehmer, Reiseangebote für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen. Mindestlohngesetz (MiLoG) und Arbeitszeitgesetz (ArbZG) hatten bei lokalen Anbietern in diesem Nischensegment der Reiseangebote für Verunsicherung gesorgt, mit der Folge sinkender Angebote für Menschen mit Behinderung.
Monika Oncken, stellvertretende Landesgeschäftsführerin der Lebenshilfe NRW, hob in ihrer Begrüßung die Bedeutung der begleiteten Reisen für Menschen mit Behinderung hervor. „Für mich persönlich sind Reisen wichtig und für die Menschen mit Behinderung sind sie es ebenso. Sie machen auf diesen Reisen wichtige persönliche Erfahrungen. Daher muss es diese Angebote auch weiterhin geben.“ Die Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH, eine Tochter der Lebenshilfe NRW, bietet mit ihrem Reisebereich selber vielseitige Angebote begleiteter Reisen für Menschen mit Behinderung an.
Zudem bietet die Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH die Möglichkeit der Kooperation mit ihrem Reisebereich an. Diese unterschiedlichen Kooperationsgelegenheiten stellte Bereichsleiterin Monika Giese vor. Ergänzend sorgten die Best-Practice-Beispiele der Lebenshilfe Bonn und von „Vivo-Reisen“ der Lebenshilfe Kleve, bei wunderbarem Sonnenschein Lust auf mehr.
Bei Fragen und Interesse an begleiteten Reisen von Menschen mit Behinderung und generellem Interesse stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen Lebenshilfe NRW gerne zur Verfügung. Im Lebenshilfe-NRW-Extranet finden Sie alle Tagungsunterlagen.