Kein Problem!
Geschulte Assistenten können Ihnen helfen.
Zum Beispiel bei den Medikamenten oder bei der Pflege.
Manches dürfen unsere Assistenten nicht,
weil Sie keine Fach-Kräfte sind.
Wir bestellen dann gerne einen Pflege-Dienst für Sie.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung auch an,
wenn Sie eine Nacht-Wache benötigen.
Unsere Assistenten sind speziell geschult und unterstützen und begleiten Sie gerne bei folgenden Tätigkeiten:
Vergabe von Medikamenten (hier wird dringend eine ärztlich unterschriebene Medikamentenverordnung benötigt)
Manches dürfen unsere Assistenten nicht, wie z.B. die Versorgung von Kathetern oder offenen Wunden. In diesem Fall klicken Sie bitte auf den Punkt „Behandlungspflege“.
Wenn keine Person aus dem Seminar eine Assistenz angemeldet hat, planen wir auch keine Assistenten ein.
Wir gehen dann davon aus, dass all unsere Teilnehmenden selbständig sind und ohne Unterstützung zurechtkommen.
Auch wenn Sie nur jemanden brauchen der das Zähneputzen übernimmt oder lediglich eine Tablette vergibt, so muss unbedingt eine Assistenz angemeldet werden.
Nähere Infos dazu können Sie unter dem Punkt „Preise“ nachlesen.
Ihre eigene Assistenz kennt Sie in der Regel besser und ist Ihnen vertrauter.
In diesem Fall dürfen Sie trotzdem gerne Ihre eigene Assistenz mitbringen, sie erhält jedoch von uns eine ganz normale Seminarrechnung.
Den Assistenzbogen bekommen Sie von uns nach Ihrer Anmeldung zugeschickt.
Diesen finden Sie auch hier auf unserer Homepage als beschreibbares Dokument.
Wir benötigen den Assistenzbogen, um den Unterstützungsbedarf einschätzen zu können.
Entsprechend planen wir unsere Assistenten in die Seminare ein.
Bitte füllen Sie den Assistenzbogen daher möglichst genau aus.
Die Medikamentenverordnung ist unsere rechtliche Grundlage, damit ehrenamtliche Assistenzkräfte die Medikamente vergeben dürfen.
Die Vollständigkeit und Aktualität der Verordnung ist daher zwingend erforderlich. Ansonsten sind wir nicht befugt die Medikamente zu vergeben.
Bitte achten Sie daher unbedingt auf die nachfolgenden Hinweise zur Medikamentenverordnung:
Wir benötigen in diesem Fall genaue Angaben über die Art und den Umfang der benötigen Hilfe. Bitte beantragen Sie nur eine Nachtwache, wenn sie diese auch wirklich benötigen.
Wichtig: Nur wenn Sie bei der Anmeldung angeben, dass Sie eine Nachtwache benötigen, ist diese da.
In diesem Fall ist die Nachtwache die ganze Nacht wach und kann Sie während der Toilettengänge oder nächtlicher Unruhe unterstützen.
Dafür berechnen wir lediglich die Assistenzpauschale. Es fallen keine zusätzlichen Kosten für eine Nachtwache an.
Wir benötigen in diesem Fall genaue Angaben über die Art und den Umfang der Behandlungspflege.
Wir benötigen außerdem eine gesetzliche Verordnung Ihres Arztes.
Erst wenn wir diese Verordnung vorliegen haben, können wir eine Behandlungspflege für Sie bestellen.
Wir arbeiten mit örtlichen Pflegediensten zusammen.
Gerne besprechen wir mit dem Pflegedienst, ob eine Übernahme der Behandlungspflege in diesem Fall möglich ist.
Für ein 3-Tage-Seminar kostet es 60 Euro extra.
Für ein 5-Tage-Seminar kostet es 100 Euro extra.
Wir berechnen keine zusätzlichen Kosten für eine Nachtwache.
Benötigen Sie eine Assistenz für den Tag und eine Nachtwache zusätzlich, fallen nur 60€/100€ zusätzlich an.
Benötigen Sie nur eine Assistenz über den Tag sind es ebenfalls 60€/100€.
Benötigen Sie nur eine Nachtwache, so berechnen wir in diesem Fall auch 60€/100€.
Bei unseren Preisen machen wir keinen Unterschied nach Pflege- und Betreuungsaufwand.
Wir möchten auch Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf die Teilnahme ermöglichen.
Egal ob Sie also morgens nur geweckt werden müssen, oder ob Sie eine intensive Betreuung und Pflege benötigen, wir berechnen eine pauschale Summe in Höhe von 60€/100€.