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Der Newsletter der Lebenshilfe Bildung NRW gGmbH für Menschen mit Behinderung

Hallo [!--firstname--] [!--surname--],

In Deutschland gilt: Inklusives Wahlrecht für alle Menschen!

Wir möchten darüber informieren, dass nächsten Sonntag am 15. Mai die Landtagswahlen in NRW stattfinden.

Seit 2019 dürfen auch Menschen mit einer gesetzlichen Betreuung in ganz Deutschland wählen gehen. In NRW schon seit 2017.

Lassen Sie Ihre Interessen in der Politik vertreten!

Sie dürfen aktiv mitbestimmen! Sie haben die Wahl, wer Sie im Landtag vertreten soll.

Wie funktioniert die Wahl?

Bei der Wahl haben Sie zwei Stimmen.

Mit der Erst-Stimme wählen Sie einen Direktkanditaten. Die Person aus Ihrem Wahlkreis mit den meisten Stimmen kommt direkt ins Parlament.

Mit der Zweit-Stimme wählen Sie die Partei von der Sie sich am besten vertreten fühlen.


Hier können Sie sich über Ihr Wahlrecht informieren!


Sie möchten wissen wofür sich die verschiedenen Parteien einsetzen?

Einige Parteien haben ein Wahl-Programm in leichter Sprache.

Hier erklären Sie, was Sie in NRW verändern wollen. 


Hier finden Sie Antworten der Parteien auf Fragen der Lebenshilfe NRW!


Bleiben Sie und Ihre Familien weiterhin gesund!

Bis bald!
Ihr WEITERBILDEN-Team

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